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Ausgabe 6/2024

Beiträge

Staatsanwalt Arne Rettke, Lübeck
Die Vertretung der Einziehungsbeteiligten durch den Beschuldigten
Zugleich Anmerkung zu BGH 3 StR 278/23, wistra 2024, 247

Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Udo Weiß, Berlin/Leipzig
Zur Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes geringer Mengen Cannabis als Geldwäsche

Rechtsanwältin Dr. Ricarda Schelzke / Rechtsanwältin Clara Bosch, Frankfurt/M.
Strafverfolgung wegen „Socialwashings“?

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt (LOStA a.D) Folker Bittmann, Köln
Betrug und Untreue

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 14.11.2023 – 1 StR 142/23
Einziehung bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei

BGH, Urt. v. 6.3.2024 – 6 StR 367/23
Einziehung und verfahrensfremde Straftat

BGH, Beschl. v. 12.12.2023 – 3 StR 278/23
Vertretung der Einziehungsbeteiligten in der Hauptverhandlung

BGH, Beschl. v. 31.1.2024 – 4 StR 129/23
Belastung des Erbes eines Drittbegünstigten
 

Oberlandesgerichte

OLG Koblenz, Beschl. v. 7.12.2023 – 1 Ws 22/23 (LG Koblenz) m. Anm. Lennart Fleckenstein
Geldwäsche und Cum/Ex-Geschäfte
 

Andere Gerichte

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 4.8.2023 – 12 Qs 57/23 m. Anm. Karsten Webel
Durchsuchungsbeschluss und Steuergeheimnis

AG Köln, Beschl. v. 17.11.2023 – 503 Gs 3401/23 213 Js 375/17
Akteneinsicht eines Verteidigers in parallelem Strafverfahren


wistra aktuell

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Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze

Aktuelle Nachrichten aus den Landtagen und von der EU

Tagungsberichte

  • Runder Tisch zur Geldwäsche im Immobiliensektor am 12.4.2024 in Trier

Bericht aus der Gesetzgebung

 

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Staatsanwalt Arne Rettke, Lübeck
Die Vertretung der Einziehungsbeteiligten durch den Beschuldigten
Zugleich Anmerkung zu BGH 3 StR 278/23, wistra 2024, 247
Ausgehend von der Annahme eines Interessenskonflikts bei gleichzeitiger Wahrnehmung verschiedener strafprozessualer Rollen werden verschiedene Lösungen für die Vertretung einer juristischen Person als Neben , Verfahrens- oder Einziehungsbeteiligte im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren diskutiert, wenn der Beschuldigte bzw. Angeklagte deren Geschäfte führt. Ende 2023 hat der 3. Strafsenat des BGH entschieden, dass der Angeklagte gleichzeitig im Strafprozess eine einziehungsbeteiligte juristische Person vertreten könne. Der Verfasser stellt die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten und Argumente dar und beleuchtet die möglichen Auswirkungen der Entscheidung des 3. Strafsenats.

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Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Udo Weiß, Berlin/Leipzig
Zur Strafbarkeit des Erwerbs und Besitzes geringer Mengen Cannabis als Geldwäsche
Seit dem 1.4.2024 unterfällt der Umgang mit Cannabis und seinen Erzeugnissen nicht mehr dem BtMG, sondern je nach Verwendungszweck dem neu geschaffenen KCanG oder MedCanG. Erwerb und Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch sind im KCanG bewusst nicht unter Strafe gestellt worden. Wie der Beitrag zeigt, haben die als „Teillegalisierung von Cannabis“ angepriesenen Änderungen allerdings nicht dazu geführt, dass Erwerb und Besitz geringer Mengen Cannabis, das aus dem weiterhin strafbaren Anbauen oder Herstellen von Cannabis und seinen Erzeugnissen stammt, in jeder Hinsicht straffrei sind. Vielmehr sind diese Verhaltensweisen nun als Geldwäsche strafbar.

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Rechtsanwältin Dr. Ricarda Schelzke / Rechtsanwältin Clara Bosch, Frankfurt/M.
Strafverfolgung wegen „Socialwashings“?
„Socialwashing“ soll es sein, wenn ein Unternehmen sich oder seine Produkte nachhaltiger oder fairer darstellt als sie es sind. Der Beitrag will überprüfen, ob die Rufe, dass Socialwashing – insbesondere das „Greenwashing“ – strafbar sei, berechtigt sind. Hierbei werden die jeweils fraglichen Merkmale der Straftatbestände des Betrugs, des Kapitalanlagebetrugs, der Strafbaren Werbung und der Unrichtigen Darstellung untersucht und gleichzeitig Empfehlungen aus der Sicht der Verteidigung aufgezeigt. In Rahmen dieses Aufsatzes wird auch deutlich, dass die Strafverfolgung wegen Socialwashing bereits jetzt maßgeblich durch europäische Regelungen beeinflusst ist und dies auch in Zukunft sein wird.

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