Die aktuelle Ausgabe 8/2026
Beiträge
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Mustafa Enes Özcan, Universität des Saarlandes
Intelligente Produkte und strafrechtliche Produkthaftung
Freifahrtschein mit der Vermeidbarkeitsthese?
Rechtsanwalt Florian Kirstein, Hamburg / Rechtsanwalt Dr. iur. Björn Retter, Leipzig
Die extraterritoriale Anwendung des deutschen Steuerstrafrechts (§ 370 Abs. 6, 7 AO) und der Grundsatz "ne bis in idem" bei der Selbstanzeige im EU‑Ausland
Professorin Dr. Dorothea Habermann, LL.M., Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
Geldwäscheverdachtsmeldungen: Altes und Neues nach der Reform von 2026
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt (LOStA a.D) Folker Bittmann
Betrug und Untreue
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 20.1.2026 - 1 StR 414/25
Strafzumessung bei Nichtverwenden von Steuerzeichen
BGH, Beschl. v. 18.3.2026 - 3 StR 434/25
Konkurrenzen bei banden- und gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten
BGH, Beschl. v. 4.2.2026 - 3 StR 322/25
Konkurrenzen bei banden- und gewerbsmäßiger Steuerhehlerei in krimineller Vereinigung
BGH, Urt. v. 11.2.2026 - 5 StR 458/25
Verhältnis von Selbstgeldwäsche und Beihilfe zum Betrug
BGH, Beschl. v. 10.12.2025 - 1 StR 505/25
Einziehung des Fahrzeugs eines Dritten
BGH, Beschl. v. 17.2.2026 - 3 StR 564/25
Einziehung und Strafzumessung bei Schwarzarbeit
Oberlandesgerichte
OLG Stuttgart, Urt. v. 1.8.2025 - 7 ORs 28 SRs 970/23
Betreiben von Bankgeschäften durch Aufstellen von Spielautomaten
Andere Gerichte
LG Magdeburg, Beschl. v. 31.3.2026 - 24 KLs 490 Js 5323/24 (1/25)
Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer wegen besonderen Umfangs
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus den Landesparlamenten
- Bundestag: Cum/Cum-Geschäfte
- Bundestag: Abrechnungsbetrug im Gesundheits- und Pflegewesen
- Hamburg: Steuerprüfungen und Steuerfahndung
- Niedersachsen: Steuerbetrug wirksam bekämpfen
- Berlin: "Kryptolücke" und Steuerhinterziehung
Bericht aus der Gesetzgebung
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Wissenschaftlicher Mitarbeiter Dr. Mustafa Enes Özcan, Universität des Saarlandes
Intelligente Produkte und strafrechtliche Produkthaftung
Freifahrtschein mit der Vermeidbarkeitsthese?
KI gestützte Produkte können je nach Einsatzkontext erhebliche Personenschäden verursachen und stellen daher die strafrechtliche Produkthaftung ins Rampenlicht. Im Mittelpunkt steht der Pflichtwidrigkeitszusammenhang: Die sog. Black-Box-Eigenschaft verleiht dem Streit zwischen der Vermeidbarkeitsthese und der Risikoerhöhungslehre eine neue Dimension. Der Beitrag zeigt, dass eine Folgenabwägung entscheidend für die Vermeidbarkeitsthese spricht. Zugleich stellt sich die rechtspolitische Folgefrage, ob de lege ferenda ein abstraktes Gefährdungsdelikt die adäquate Antwort auf mögliche Beweisschwierigkeiten der strafrechtlichen Produkthaftung darstellt.
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Rechtsanwalt Florian Kirstein, Hamburg / Rechtsanwalt Dr. iur. Björn Retter, Leipzig
Die extraterritoriale Anwendung des deutschen Steuerstrafrechts (§ 370 Abs. 6, 7 AO) und der Grundsatz "ne bis in idem" bei der Selbstanzeige im EU Ausland
Grenzüberschreitende steuerstrafrechtliche Fälle in der EU werfen die Frage auf, wie weit die deutsche Strafgewalt reicht. Der Beitrag untersucht die extraterritoriale Anwendung des deutschen Steuerstrafrechts nach § 370 Abs. 6, 7 AO und zeigt auf, warum § 370 Abs. 7 AO trotz seines weiten Wortlauts restriktiv auszulegen und als Ausdruck des unionsrechtlichen Schutzprinzips und nicht des Weltrechtsprinzips aufzufassen ist. Im Fokus des Aufsatzes steht das unionsrechtliche Doppelbestrafungsverbot ("ne bis in idem", Art. 54 SDÜ), wenn im Ausland bereits eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben wurde. Es wird dargelegt, dass eine erneute Strafverfolgung in Deutschland regelmäßig ausgeschlossen ist, wenn im EU Ausland eine vollständige und wirksame Selbstanzeige zu einer endgültigen Verfahrenseinstellung geführt hat. Der Aufsatz endet mit praktischen Empfehlungen für die Beratungspraxis.
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Professorin Dr. Dorothea Habermann, LL.M., Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
Geldwäscheverdachtsmeldungen: Altes und Neues nach der Reform von 2026
Ein zentraler Bestandteil der Geldwäschebekämpfung ist die Pflicht von Wirtschaftsakteuren, verdächtige Transaktionen bei der Finance Intelligence Unit (FIU) zu melden und damit die weitere Straftatverfolgung zu ermöglichen. Die Verdachtsmeldungen wichen jedoch in der Vergangenheit in ihrer Qualität sehr voneinander ab, was ihre Weiterbearbeitung und -verfolgung erschwert hat. Eine Reformverordnung von März dieses Jahres hat sich zum Ziel gesetzt, durch bundeseinheitliche Standards das Problem zu beheben. Der Beitrag zeigt auf, dass gerade die Pflicht zur elektronischen Einreichung der Verdachtsmeldungen sowie die Einhaltung einheitlicher Vorgaben zu Meldegrund, Sachverhalt und Anhängen u.a. geeignet sind, in Zukunft die Qualität der Informationen über Geldwäsche zu verbessern und die Arbeitsabläufe der FIU effizienter zu machen. Gleichzeitig zeigt der Beitrag aber auch auf, dass die neuen Vorschriften teilweise nur die bereits vorhandene Praxis widerspiegeln bzw. die gesetzlichen Vorgaben konkretisieren. Die Verfasserin plädiert für eine Betrachtung des gesamten Prozesses von der Verdachtsmeldung über die FIU und Strafverfolgungsbehörden bis hin zum gerichtlichen Verfahren, um mögliche Hemmnisse aufzudecken und zu unterbinden.
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