Die aktuelle Ausgabe 3/2025
Beiträge
Rechtsanwältin Dr. Anouschka Velke, LL.M. / Referendar jur. Christoph Bauch, B.A., Frankfurt/M.
Zur Einziehung beim Insiderhandel und der faktischen Bestrafung des zunächst undolos handelnden Aktienverkäufers
Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Handeln zum Börsenkurs als zur Einziehung führende handelsgestützte Manipulation?
Zugleich Anmerkung zu OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.6.2024 - 4 Ws 203/24, wistra 2025, 126
Rezensionen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Stefanie Glotzbach, Sanktionsbemessung bei Unternehmen - Entwicklung einer Zumessungsleitlinie
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Matthias Dann, LL.M., Düsseldorf
Korruptions- und Wettbewerbsstrafrecht
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 10.7.2024 - 1 StR 33/24
Tateinheit bei Steuerhinterziehung
BGH, Urt. v. 14.11.2024 - 3 StR 189/24 [Ls.]
Konkurrenzen bei mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen oder
kriminellen Vereinigung
BGH, Beschl. v. 27.6.2024 - 6 StR 16/24
Tatbeendigung beim Kapitalanlagebetrug
BGH, Beschl. v. 17.9.2024 - KRB 101/23 (m. Anm. Prof. Dr. Frank Meyer)
Verjährung bei Submissionsabsprache
BGH, Urt. v. 31.8.2023 - 5 StR 447/22 [Ls.]
Bestechung mit Rolling-Stones-Konzertkarten
BGH, Urt. v. 11.9.2024 - 2 StR 521/23 [Ls.]
Verständigung und Revision der Nebenklage
Oberlandesgerichte
Hans. OLG Hamburg, Urt. v. 12.12.2024 - 5 ORbs 21/24 (m. Anm. Prof. Dr. Tilman Reichling)
Keine Geldwäsche bei Cannabiserwerb unterhalb der Strafbarkeitsschwelle
OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.6.2024 - 4 Ws 203/24
Einziehung bei handelsgestützter Marktmanipulation
Andere Gerichte
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 17.10.2024 - 12 Qs 33/24
Voraussetzungen des Einverständnisses mit formloser Einziehung
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus den Landesparlamenten
- Bundestag: Kryptowährungen und Steuerhinterziehung
- Bundestag: Schäden durch Steuerhinterziehung
- Bundesrat/Bremen: Bürokratieentlastung und Steuerhinterziehung I
- Bundestag: Bürokratieentlastung und Steuerhinterziehung II
- NRW: Rückforderungen nach Cum/Ex?
- Schleswig-Holstein: Neue Fahndungseinheit
Tagungsberichte
Bericht aus der Gesetzgebung
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Rechtsanwältin Dr. Anouschka Velke, LL.M. / Referendar jur. Christoph Bauch, B.A., Frankfurt/M.
Zur Einziehung beim Insiderhandel und der faktischen Bestrafung des zunächst undolos handelnden Aktienverkäufers
Der BGH hat in Entscheidungen aus dem Jahr 2023 den Gesamterlös aus dem Verkauf von Aktien unter Ausnutzung einer Insiderinformation eingezogen. Dies führte in einem Fall zur Einziehung von 45 Mio. EUR, obwohl der eigentliche Gewinn aus dem Verkauf sich "nur" auf 8 Mio. EUR belief. Auch wenn die Entscheidung in diesem Einzelfall nachvollziehbar erscheint, sehen die Verfasser im Fall des "undolosen" Aktienerwerbs und einer späteren Veräußerung der Aktien unter Ausnutzung einer Insiderinformation erhebliche und grundsätzliche Probleme hinsichtlich einer Bruttoabschöpfung. Sie beleuchten diese Konstellationen daher näher und machen einen Lösungsvorschlag, der den Vorwurf einer Strafe durch Einziehung abwenden kann.
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Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Handeln zum Börsenkurs als zur Einziehung führende handelsgestützte Manipulation?
Zugleich Anmerkung zu OLG Stuttgart, Beschl. v. 26.6.2024 - 4 Ws 203/24, wistra 2025, 126
Die Stuttgarter Justiz ist sich über die einziehungsrechtliche Klassifizierung von im Täterkreis hin- und hergeschobenen Aktien nicht einig: Tatertrag, so die Staatsanwaltschaft, für das zum Ausgleich geflossene Geld auch LG und OLG Stuttgart, die jedoch die Aktien als Tatobjekte ansehen. Der Verfasser ordnet beides als Tatmittel der Kursmanipulation ein und zeigt auf, warum diese oder ihr Wert bei wortgetreuer Auslegung des Gesetzes - wohl entgegen der Judikatur - nicht eingezogen werden können.
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