Die aktuelle Ausgabe 9/2025
Beiträge
Akademischer Rat a. Z. Dr. Tillmann Horter, Universität Düsseldorf
Sollen die Strafgerichte zivilrechtliche Ansprüche des Täters im Rahmen von § 73 Abs. 1 StGB prüfen?
Eine Duplik auf Bittmann, wistra 2025, 234
Nikolaos Pavlakos, LL.M., Attorney at Law, München
Die asymmetrische Zivilrechtsakzessorietät des Betrugs als Grenze der Normativierung des Schadensbegriffs
Ein Beitrag zur Schadensberechnung bei synallagmatischen Geschäftsbeziehungen
Rechtsanwältin Margarete Weiß, Frankfurt/M.
EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität - Ein "Game Changer" für den Schutz von Ökosystemen?
Rezensionen
Privatdozent Dr. Joerg Brammsen, Universität Bayreuth
Gramlich/Lütke, GeschGehG/HinSchG - Spannungsverhältnis zwischen Schutz von Geschäftsgeheimnissen & Whistleblowing
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Richter am OLG Dr. Markus Ebner, LL.M., Nürnberg
Steuerstrafrecht - Prozedurale
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Urt. v. 17.4.2025 - 3 StR 405/24 (m. Anm. Rechtsanwalt Dr. Sebastian Seel, Berlin)
Tatertragseinziehung und kumulative Geldstrafe
BGH, Urt. v. 23.10.2024 - 5 StR 382/23
Konkurrenzen bei Abrechnungsbetrugsserie
BGH, Beschl. v. 27.5.2025 - 3 StR 148/25
Kein transitorischer Besitz bei tatsächlicher Verfügungsgewalt von gewisser Dauer
BGH, Beschl. v. 13.2.2025 - 2 StR 419/23 (m. Anm. Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln)
Einziehung von Grundstücken bei "Mischfinanzierung"
BGH, Beschl. v. 10.7.2025 - StB 21/25
Unanfechtbarkeit der Ablehnung einer Beteiligung im Einziehungsverfahren
BGH, Urt. v. 9.1.2025 - IX ZR 41/23
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
BGH, Beschl. v. 13.3.2025 - 2 StR 232/24 [Ls.]
Handy-Entsperrung durch polizeilich erzwungenes Fingerauflegen
Bundesfinanzhof
BFH, Urt. v. 29.1.2025 - X R 6/23 [Ls.]
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Geldauflagen
Oberlandesgerichte
BayObLG, Beschl. v. 28.1.2025 - 203 StRR 10/25
Betrug bei Zug-um-Zug-Geschäft
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag
Bericht aus der Gesetzgebung
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Akademischer Rat a. Z. Dr. Tillmann Horter, Universität Düsseldorf
Sollen die Strafgerichte zivilrechtliche Ansprüche des Täters im Rahmen von § 73 Abs. 1 StGB prüfen?
Eine Duplik auf Bittmann, wistra 2025, 234
Der Verfasser setzt sich erneut mit der Frage auseinander, ob ein zivilrechtlicher Anspruch des Täters auf den Tatertrag dessen Einziehung zwingend ausschließt. Anlass dazu ist der Beitrag Bittmanns aus der Juni-Ausgabe dieser Zeitschrift. Der Verfasser hält an seiner bisherigen Auffassung (kein zwingender Einziehungsausschluss bei Anspruch des Täters auf das durch die Tat Erlangte) fest, wobei der argumentative Fokus in diesem Beitrag auf der prozessualen Dimension des Problems liegt. Die Überlegung Bittmanns, die Tatertragseinziehung könne nicht die Korrektur rechtmäßiger Vermögenszuordnungen zum Ziel haben, verdient einerseits Zustimmung. Andererseits lässt sich aus ihr jedoch nicht die Aufgabe des Strafgerichts ableiten, zivilrechtliche Ansprüche des Täters im Rahmen der Feststellung der Einziehungsvoraussetzungen zu prüfen. Hauptanliegen des Beitrags ist es, sowohl die prozessualen Probleme als auch die fragwürdigen Wertungen darzustellen, die mit einer solchen Aufgabe des Strafgerichts verbunden wären. Daneben zeigt der Verfasser noch einmal, dass die Gesetzeskorrekturen, die im Ursprungsbeitrag befürwortet worden sind, entgegen Bittmann nicht aus der Grundthese des Verfassers folgen, sondern aus allgemeinen Grundsätzen der Tatertragseinziehung.
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Nikolaos Pavlakos, LL.M., Attorney at Law, München
Die asymmetrische Zivilrechtsakzessorietät des Betrugs als Grenze der Normativierung des Schadensbegriffs
Ein Beitrag zur Schadensberechnung bei synallagmatischen Geschäftsbeziehungen
Die strafrechtliche Aufarbeitung des "Dieselskandals" hat gezeigt, dass es im Betrugsstrafrecht zu Überschneidungen zwischen dem zivilrechtlichen und dem strafrechtlichen Schadensbegriff kommt. Während in der Strafrechtsdogmatik das Vorliegen eines Vermögensschadens im Dieselskandal überwiegend abgelehnt wird, bleibt die Frage nach dem Verhältnis des Strafrechts zum Zivilrecht am Beispiel des § 263 StGB offen. Der Beitrag betont die negativ-asymmetrische Zivilrechtsakzessorietät des Vermögensschadens und plädiert für einen autonomen strafrechtlichen Schadensbegriff.
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Rechtsanwältin Margarete Weiß, Frankfurt/M.
EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität - Ein "Game Changer" für den Schutz von Ökosystemen?
Vor dem Hintergrund grenzüberschreitender Auswirkungen von Umweltstraftaten und steigenden daraus erzielten Gewinnen will die Europäische Union der Umweltkriminalität den Kampf ansagen. Der Beitrag setzt sich mit der am 20.5.2024 in Kraft getretenen europäischen Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität auseinander, die zugleich Ökosysteme schützen und eine wesentliche Einnahmequelle der organisierten Kriminalität zum Versiegen bringen soll. Genauer beleuchtet werden zunächst die neuen Straftatbestände, die Vorgaben zur Ahndung von mit einem Ökozid vergleichbaren Taten sowie Änderungen auf Rechtsfolgenseite für Einzelpersonen und Unternehmen. Besondere Beachtung finden zudem die sehr unterschiedlichen Reaktionen auf die neuen Regelungen - während des Entstehungsprozesses und seit der Verabschiedung - sowie die bereits umgesetzten und noch zu erwartenden Auswirkungen in Deutschland und weiteren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Abschließend werden die neuen Regelungen kritisch eingeordnet, wobei angesichts der hohen Signalwirkung der Richtlinie jedenfalls mit einem erhöhten Strafverfolgungsdruck zu rechnen ist.
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