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Berlin: Steuerhinterziehung

aus wistra 6/2024

In Berlin ist das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen (FAFuSt) zentral für die Bearbeitung von Steuerdelikten zuständig. Im Jahr 2023 sind durch die Berliner Finanzämter 4.565 Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Hinterziehung von Besitz- und Verkehrsteuern eingeleitet worden (Drs. 19/18387). Im gleichen Zeitraum hat das FAFuSt 4.633 Strafverfahren abgeschlossen. 381 Strafverfahren wurden unter Auflagen nach § 153a StPO eingestellt.

Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den sog. Steuer-CDs werden neben den erforderlichen bundeseinheitlichen Statistikaufzeichnungen gesondert geführt. Danach sind im Zusammenhang mit Geldanlagen in der Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein 12 Selbstanzeigen im Jahr 2023 erstattet worden. Im Jahr 2023 wurden von Berlin keine Daten angekauft.

Im Übrigen wurden folgende Daten kommuniziert:

Geldbußen in EUR wegen

2020

2021

2022

2023

§  378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung)

100

11.490

26.000

4.400

§ 379 AO (Steuergefährdung)

16.310

22.590

50.915

48.935

§ 380 AO (Gefährdung der Abzugsteuern)

38.875

34.045

36.886

53.495

Schädigung des Umsatzsteueraufkommens

190.265

274.897

83.130

19.880

§ 160 StBerG (Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen)

3.250

22.695

2.935

17.385

§§ 161–163 StBerG

750

750

1.500

3.500

§§ 30, 130 OWiG

328.746

100.000

1.200

1.249.974

§ 29a OWiG

0

0

0

0

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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