aus wistra 6/2024
Im Landtag von Niedersachsen wurde am 8. Februar zum Thema „Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen“ debattiert (Protokoll S. 2462 ff.). Die Justizministerin führte hierzu u.a. aus:
„Es gibt keinen Zweifel daran, dass unsere Staatsanwaltschaften hoch belastet sind und dass viele der Kolleginnen und Kollegen am Limit arbeiten – und teilweise auch darüber hinaus. Das kann und will ich nicht beschönigen, das will auch die gesamte Landesregierung nicht. Das können Sie auch zahlreichen öffentlichen Aussagen von mir entnehmen, und viele Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich bei Besuchen vor Ort spreche, werden Ihnen das sicherlich gern bestätigen. Deshalb ist klar, dass wir dieses Thema angehen. Einiges haben wir bereits erreicht. Dazu komme ich gleich noch. Aber wir werden auch noch mehr tun müssen. Das ist uns allen bewusst. Die Zahlen für 2023 zeigen, dass sich der Trend steigender Fallzahlen aus dem Jahr 2022 verstetigt hat. Das ist übrigens bundesweit der Fall, möchte ich dazu sagen. Für eine effektive Strafjustiz brauchen wir daher mehr Personal. Das betrifft in erster Linie die Staatsanwaltschaften, genauso aber auch die Gerichte.“
Sodann wurde die Anzahl der Ermittlungsverfahren für jeden einzelnen Bezirk angeführt.
Ausgehend von den Bedarfszahlen für das Jahr 2022 bestand bei Beginn der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2024 ein rechnerischer Bedarf von 117 Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst, um PEBB§Y 1,0 zu erreichen (Stichwort: Fehlbedarf).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin