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Ausgabe 11/2023

Beiträge

Delegierte Europäische Staatsanwältin Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Luxemburg/Frankfurt/M. / Professor Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex), Universität Gießen
Zwei Jahre Europäische Staatsanwaltschaft – Erfahrungen und Perspektiven aus deutscher Sicht

Hartmut Reschke, Bonn / Dr. Merve Yolaçan, Frankfurt/M.
Aufsichtliche Sachverhaltsermittlung der BaFin am Beispiel von § 44 und § 44c KWG (Teil 1)

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Oberstaatsanwalt beim BGH Dr. Udo Weiß, Berlin
Delikte gegen die staatliche Wirtschaftslenkung

 

Rechtsprechung

Bundesgerichtshof

BGH, Beschl. v. 27.6.2023 – 6 StR 260/23
Einziehung von „Spesen“

BGH, Urt. v. 22.3.2023 – 1 StR 335/22
Erweiterte Einziehung bei Auslandstaten

BGH, Beschl. v. 8.2.2023 – 2 StR 204/22
Einziehung bei Insiderhandel

BGH, Beschl. v. 8.2.2023 – 1 StR 376/22 
Keine Einziehung von vor Tatbegehung erlangten Vorteilen

BGH, Beschl. v. 22.3.2023 – 1 StR 361/22
Untervermietung von Zimmern zur Prostitution

BGH, Beschl. v. 7.2.2023 – 1 StR 430/22
Keine Umsatzsteuerhinterziehung durch Scheinrechnung an eigene Firma

BGH, Beschl. v. 19.4.2023 – 1 StR 14/23
Umsatzsteuerhinterziehungskette

 

Oberlandesgerichte

Hans. OLG Hamburg, Beschl. v. 5.1.2023 – 5 Ws 52/22 – 6 OBL 14/22
Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung in Entreicherungsfällen

 

Andere Gerichte

LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 1.3.2023 – 12 Qs 17/23 (m. Anm. Johannes Corsten / Ludwig Klose)
Akteneinsicht bei Vermögensarrest

LG Berlin, Beschl. v. 29.12.2022 – 519 Qs 8/22 [Ls.] (m. Anm. Christian Heinelt)
Sicherstellung von Daten auf ausländischen Servern

LG Berlin, Beschl. v. 21.12.2022 – 526 Qs 21/22 [Ls.]
Voraussetzungen der Anordnung eines Vermögensarrestes



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Bericht aus der Gesetzgebung

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Delegierte Europäische Staatsanwältin Dr. Anna-Elisabeth Krause-Ablaß, Luxemburg/Frankfurt/M. / Professor Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex), Universität Gießen
Zwei Jahre Europäische Staatsanwaltschaft – Erfahrungen und Perspektiven aus deutscher Sicht
Der Beitrag zieht eine Zwischenbilanz für die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft in Deutschland aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht. Die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltshaft in Deutschland seit Juni 2021 hat zu zahlreichen eingeleiteten und rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren mit teils äußerst vielschichtigen Tatkomplexen geführt. Sie hat dazu beigetragen, Vermögenswerte im Umfang von rund einer halben Milliarde Euro zu sichern. Die Verfasser sprechen sich dennoch für eine bessere Unterstützung auf nationaler Ebene durch personell und technisch hinreichend ausgestattete Steuerfahndungsstellen bis hin zu einer erst noch zu errichtenden bundesweit zuständigen Fahndungsstelle oder für wenigstens bundeslandübergreifende Ermittlungsgruppen bei den Steuerfahndungen aus, zudem für eine Zuständigkeitskonzentration bei den LG an den Dienstsitzen der DEStA. Weiter gehören eine konsequente Abgabe von geeigneten nationalen Strafverfahren an die EUStA zum Katalog ihrer Kernforderungen. Dabei geht die auf diese Weise erstrebte Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten ihrer Ansicht nach nicht zu Lasten der Beschuldigten- und Verteidigungsrechte. Diese bleiben vielmehr stets auf einem hohen rechtsstaatlichen Niveau gewährleistet.

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Hartmut Reschke, Bonn / Dr. Merve Yolaçan, Frankfurt/M.
Aufsichtliche Sachverhaltsermittlung der BaFin am Beispiel von § 44 und § 44c KWG (Teil 1)
Der Beitrag liefert einen Überblick über die Rechte, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Ermittlung, Aufklärung und Überprüfung finanzmarktaufsichtsrechtlich relevanter Sachverhalte im Anwendungsbereich des Kreditwesensgesetzes (KWG) zustehen. Die BaFin kann zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht insbesondere Auskünfte verlangen, sich Unterlagen vorlegen lassen, Prüfungen durchführen sowie Geschäftsräume betreten und besichtigen. Zur Bekämpfung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen hat die BaFin zudem das Recht, Geschäftsräume, Privaträume und Personen zu durchsuchen und Beweismaterial sicherzustellen.

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