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Bundestag: Schwarzarbeit und Landwirtschaft

Aus wistra 11/2023

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Bundeszollverwaltung geht bei ihrer Aufgabenerfüllung allen in Betracht kommenden Prüfaufträgen nach § 2 SchwarzArbG nach. Die Auswahl der geprüften Arbeitgeber erfolgt dabei risikoorientiert. Die in der Arbeitsstatistik der FKS abgebildeten Branchen basieren im Wesentlichen auf den Branchenbegriffen i.S.d. § 2a SchwarzArbG und des § 4 AEntG, welche nicht deckungsgleich mit der „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ (Ausgabe WZ 2008) sind (BT-Drucks. 20/7148).

Die Anzahl der in den Jahren 2015 bis 2023 in der Landwirtschaft bundesweit durchgeführten Arbeitgeberprüfungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Stand: 31.5.2023):

2015

365

2016

370

2017

606

2018

617

2019

707

2020

1.196

2021

839

2022

599

2023

179

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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