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Bundestag: Steuerstrafrechtliche Statistiken

Aus wistra 11/2023

Aktuelle Zahlenwerte zum Steuerstrafrecht sind BT-Drucks. 20/7292 zu entnehmen („Entwicklung beim Steuervollzug 2022“). Tabellarisch aufgeschlüsselt sind die Abschlüsse von Steuerstrafverfahren durch Behörden und Gerichte, etwa nach § 153a StPO, § 398a AO oder über Urteile und Strafbefehle. Auch zu Geldstrafe und Geldbußen wird ausgeführt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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