Bundestag: Steuerstrafrechtliche Statistiken
Aus wistra 11/2023
Aktuelle Zahlenwerte zum Steuerstrafrecht sind BT-Drucks. 20/7292 zu entnehmen („Entwicklung beim Steuervollzug 2022“). Tabellarisch aufgeschlüsselt sind die Abschlüsse von Steuerstrafverfahren durch Behörden und Gerichte, etwa nach § 153a StPO, § 398a AO oder über Urteile und Strafbefehle. Auch zu Geldstrafe und Geldbußen wird ausgeführt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller