Bundestag: Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung
Aus wistra 11/2023
Seit dem 1.1.2023 ist die neue Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen eingerichtet, welche administrative Vermögensermittlungen zu gelisteten Personen und Entitäten führt und die Sanktionsdurchsetzung in diesem Bereich der Finanzsanktionen koordiniert. Von den 91 geplanten Arbeitskräften im Jahr 2023 befinden sich derzeit 58 Beschäftigte im Dienst. Das bisher für die ZfS eingesetzte Personal stammt aus der Zollverwaltung. Aus den Ermittlungseinheiten, insbesondere dem Zollfahndungsdienst, der FIU und den Sachgebieten Finanzkontrolle Schwarzarbeit stammen insgesamt 32 Beschäftigte (BT-Drucks. 20/7755).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller