Beiträge
Akademischer Rat a.Z. Dr. Sören Lichtenthäler, Universität Mainz
Zur „Sperrwirkung“ des KCanG gegenüber § 261 StGB
Zugleich eine Replik auf Weiß, wistra 2024, 225
Rechtsanwalt Andreas Pfister, Düsseldorf
Die Verfahrenseinstellung bei EUStA-Verfahren
Rechtsanwältin Dr. Vera Ibes / Rechtsanwalt Philip Kroner / Wissenschaftliche Mitarbeiterin Antonia Vogt, Düsseldorf
Erhebung von Nutzungsdaten gem. § 100k StPO bei Telemedien- und digitalen Diensten in Konzernstrukturen
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Patrick Teubner / Rechtsreferendarin Luana Deingruber, Berlin
Arztstrafrecht
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 10.4.2024 – 5 StR 578/23
Berufsverbot bei Subventionsbetrug
BGH, Urt. v. 24.1.2024 – 1 StR 218/23
Einziehung und Steuerverkürzung großen Ausmaßes
BGH, Urt. v. 21.3.2024 – 3 StR 163/23
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug
BGH, Beschl. v. 16.4.2024 – 3 StR 474/23
Keine Geldwäsche bei täuschungsbedingter Erlangung einer EC-Karte
BGH, Beschl. v. 14.5.2024 – 3 StR 107/24
Vermögensverlust großen Ausmaßes bei versuchtem Betrug
BGH, Beschl. v. 28.3.2024 – 4 StR 66/24 BGH
Stoffgleichheit beim Betrug
BGH, Urt. v. 30.4.2024 – 1 StR 426/23 (m. Anm. Dr. Christian Schmitz / Dr. Florian Neuber)
Bindungswirkung von A 1-Bescheinigung
BGH, Beschl. v. 10.1.2024 – 2 StR 171/23 [Ls.]
Voraussetzung einer Funkzellenabfrage
BGH, Beschl. v. 6.2.2024 – AK 2/24 (m. Anm. Dr. Markus Gotzens / Dr. Alexander Mayr)
Fortdauer der Untersuchungshaft
BGH, Beschl. v. 15.5.2024 – 3 StR 450/23 [Ls.]
Elektronische Übermittlung der Revision
BGH, Beschl. v. 18.3.2024 – 5 StR 12/23 [Ls.]
Wiederaufnahme und Verfolgungsverjährung
Oberlandesgerichte
BayObLG, Beschl. v. 17.4.2024 – 203 StRR 141/24
Beihilfe zur Untreue durch Zur-Verfügung-Stellen eines Anderkontos
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag und den Landtagen
Bericht aus der Gesetzgebung
- Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes
- Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
- VN-Cybercrime-Übereinkommen
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Akademischer Rat a.Z. Dr. Sören Lichtenthäler, Universität Mainz
Zur „Sperrwirkung“ des KCanG gegenüber § 261 StGB
Zugleich eine Replik auf Weiß, wistra 2024, 225
Der Beitrag behandelt in Auseinandersetzung mit dem Aufsatz von Weiß, wistra 2024, 225, die Frage, ob Besitz und Erwerb von Cannabis illegaler Herkunft gem. § 261 StGB strafbar sind, und plädiert dafür, dem KCanG gegenüber dem Tatbestand der Geldwäsche eine „Sperrwirkung“ beizumessen.
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Rechtsanwalt Andreas Pfister, Düsseldorf
Die Verfahrenseinstellung bei EUStA-Verfahren
Mit einer stetig wachsenden Zahl an Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) erlangen Möglichkeiten zur Verfahrenseinstellungen in diesem Bereich immer größere Relevanz. Zwar kann weitgehend auf bekannte Normen der Strafprozessordnung (§§ 153 ff. StPO) zurückgegriffen werden. Ihre Anwendung ist in EUStA-Verfahren allerdings mit besonderen Herausforderungen verbunden. Im Zentrum stehen neben rechtlichen Unklarheiten (z.B. über die Reichweite von Art. 39 EUStA-VO) auch praktische Probleme, denn eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Verteidigung und EUStA über eine Verfahrenseinstellung wird durch deren komplizierte interne Entscheidungsstrukturen erheblich erschwert. Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die in EUStA-Verfahren einschlägigen Einstellungsnormen und deren Besonderheiten. Ein Fokus liegt dabei auf dem Ermittlungsverfahren, in dem Art. 39 und Art. 40 EUStA-VO frühzeitige und damit aus Sicht der Verteidigung besonders attraktive Optionen der Verfahrensbeendigung bieten.
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Rechtsanwältin Dr. Vera Ibes / Rechtsanwalt Philip Kroner / Wissenschaftliche Mitarbeiterin Antonia Vogt, Düsseldorf
Erhebung von Nutzungsdaten gem. § 100k StPO bei Telemedien- und digitalen Diensten in Konzernstrukturen
§ 100k StPO regelt die Erhebung von Nutzungsdaten und weist eine Reihe von Ermächtigungsgrundlagen für eingriffsintensive strafprozessuale Maßnahmen auf. Dabei bewegt sich die Norm in einem Spannungsfeld, da es sich bei Nutzungsdaten um sensible personenbezogene Daten handelt. Die bisher im Normtext genannten „Telemediendienste“ nennt der Gesetzgeber in „Digitale Dienste“ um. Dennoch bleiben alte Rechtsfragen offen. Der Beitrag bietet einen Überblick über das Regelungsgefüge und die maßgeblichen Voraussetzungen der Erhebung von sog. Nutzungsdaten durch Ermittlungsbehörden gem. § 100k StPO und dessen komplexes Zusammenspiel mit anderen Normen. Dabei werden die Änderungen berücksichtigt, die das jüngst vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung des Digital Services Act mit sich bringt. Gleichzeitig beleuchtet der Beitrag in der praktischen Anwendung auftauchende Fallstricke, die für Staatsanwälte, Richter, Rechtsanwälte und betroffene Unternehmen gleichermaßen relevant sind.
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