Beiträge
Rechtsanwältin Dr. Annette Rosskopf, LL.M. (New York University), München, Attorney-at-Law (New York)
Die Verteidigung in (Wirtschafts-)Strafsachen in den USA
Rechtsanwalt (Dipl.-Kfm., StB, FAfStR) Prof. Dr. Andreas Grötsch / Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer, Technische Hochschule Deggendorf
Die Bedeutung von Compliance-Management-Systemen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Zivil- und Steuerrecht
Richter am Finanzgericht Dr. Ulrich Pflaum, Nürnberg/Karlsruhe
Besteuerungsverfahren und Finanzprozess als Gegenstand einer Verständigung im Strafprozess
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Philipp Gehrmann, Berlin
Kapitalmarktstrafrecht
Rechtsprechung
Europäischer Gerichtshof
EuGH, Urt. v. 21.12.2023 – C-281/22 [Ls.]; G.K. u.a./. Österreich (Große Kammer) [Ls.]
Richterliche Genehmigung einer zugewiesenen Ermittlungsmaßnahme
Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschl. v. 20.10.2023 – 2 BvR 499/23 [Ls.]
Willkür der Einziehung des Wertes von Taterträgen
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 10.1.2024 – 1 StR 362/23
Nebenfolgen und nachträgliche Gesamtstrafe
BGH, Beschl. v. 23.5.2023 – GSSt 1/23 [Ls.]
Selbständige Einziehung bei verjährter Straftat
BGH, Beschl. v. 20.9.2023 – 1 StR 164/23
Einziehungsanordnung bei gemeinschaftlicher Tabaksteuerverkürzung
BGH, Beschl. v. 19.9.2023 – 1 StR 281/23 [Ls.] (m. Anm. Arne Rettke)
Bruttoprinzip bei abgeführter Umsatzsteuer
BGH, Urt. v. 6.12.2023 – 2 StR 471/22 (m. Anm. Asim Khan)
Wertersatzeinziehung bei Insidergeschäften
BGH, Beschl. v. 24.1.2024 – 3 StR 354/23
Erweiterte Einziehung bei Kontogutschrift
BGH, Urt. v. 16.11.2023 – 3 StR 72/23
Bereicherungszusammenhang bei Einziehung von Taterträgen
BGH, Beschl. v. 12.12.2023 – 6 StR 111/23
Vermögensbetreuungspflicht des Abteilungsleiters
BGH, Urt. v. 25.10.2023 – 2 StR 195/23
Ablehnung eines Richters durch Staatsanwaltschaft
BGH, Beschl. v. 18.10.2023 – 1 StR 222/23 [Ls.]
Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts
BGH, Beschl. v. 29.8.2023 – 1 StR 211/23
Mitteilungspflichten bei gescheiterter Verständigung
BGH, Beschl. v. 10.8.2023 – 1 StR 116/23 (m. Anm. Andreas Grötsch)
Aussetzung des Steuerstrafverfahrens
Oberlandesgerichte
OLG Celle, Beschl. v. 12.10.2023 – 1 ORs 4/23 [Ls.]
Umfang einer Vermögensauskunft
Andere Gerichte
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 13.11.2023 – 12 Qs 72/23 (rechtskräftig)
Kein Beweisverwertungsverbot bei rechtswidriger Durchsuchungsanordnung
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Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag
- Finanzkriminalität
- Cum/Ex I
- Cum/Ex II
- Haushaltsuntreue
- Arbeitgeberprüfungen
- Mindestlohn
- Sozialleistungsbetrug
Tagungsberichte
Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) – XIII. Symposium am 24./25.11.2023
Bericht aus der Gesetzgebung
- Sachverständigenanhörung zum Bundesratsentwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher
- Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz
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Rechtsanwältin Dr. Annette Rosskopf, LL.M. (New York University), München, Attorney-at-Law (New York)
Die Verteidigung in (Wirtschafts-)Strafsachen in den USA
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Strafverteidigung unterscheiden sich in den USA und in Deutschland fundamental. In Wirtschaftsstrafsachen bestehen insbesondere aufgrund des sehr weitgehenden Ermessens der US-Staatsanwaltschaften und der Corporate Criminal Liability verfahrensrechtliche Besonderheiten. Der Beitrag skizziert die Grundprinzipien des US-amerikanischen Strafverfahrens und das Recht der Verteidigung mit Blick auf wesentliche Abweichungen zum deutschen System.
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Rechtsanwalt (Dipl.-Kfm., StB, FAfStR) Prof. Dr. Andreas Grötsch / Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer, Technische Hochschule Deggendorf
Die Bedeutung von Compliance-Management-Systemen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Zivil- und Steuerrecht
Der Beitrag beschäftigt sich damit, welche Anforderungen an ein effektives Compliance-Management-System (CMS) zu stellen sind und welche sanktionsmindernde Wirkung die Errichtung eines CMS zur Folge haben kann. Zudem wird dargestellt, welche negativen Folgen eine fehlende Implementierung eines CMS im Hinblick auf haftungsrechtliche Folgen für Organe haben kann. Abschließend wird auf die Besonderheit von Tax-Compliance-Systemen eingegangen.
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Richter am Finanzgericht Dr. Ulrich Pflaum, Nürnberg/Karlsruhe
Besteuerungsverfahren und Finanzprozess als Gegenstand einer Verständigung im Strafprozess
Vorschläge für Verständigungen in Steuerstrafverfahren beinhalten gelegentlich den Verzicht auf oder die Rücknahme von Einspruch oder Klage im Besteuerungsverfahren oder Finanzprozess. Verfahrensübergreifende Absprachen sind im Strafprozess aber nicht zulässig. Dies wird regelmäßig den Bestand eines auf der Verständigung beruhenden Urteils gefährden, führt aber nicht ohne weiteres zur Unwirksamkeit des Verzichts oder der Rücknahme. Für die FG ist damit aber nur eine eher geringe Entlastung verbunden, zudem kann es die Entscheidung klärungsbedürftiger Rechtsfragen verhindern oder erschweren.
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