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Bundestag: Mindestlohn

aus wistra 4/2024

Im Bundestag wurde darauf hingewiesen, dass in der Arbeitsstatistik der FKS nicht die Anzahl festgestellter Verstöße, sondern die Anzahl der wegen Verdachts auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten eingeleiteten Ermittlungsverfahren statistisch erfasst wird (BT-Drucks. 20/10022). Hiernach hat die FKS im Jahr 2023 insgesamt 4.206 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen Mindestentgeltvorschriften nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmerentsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eingeleitet. Dieser Wert sei vorläufig, da die Arbeitsstatistik der FKS für das Jahr 2023 derzeit umfangreich qualitätsgesichert wird. Der endgültige Wert könne daher von dieser vorläufigen Auswertung abweichen.

Im Jahr 2023 wurden keine weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz gegen Vereine der ersten drei Fußball-Profiligen durch die FKS eingeleitet.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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