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Ausgabe 4/2020

Beiträge

Professor Dr. Frank Peter Schuster, Mag. iur., Universität Würzburg / Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl, Mag. iur., Frankfurt a.M.
Zur Selbstanzeige bei Tatbeteiligung mehrerer, insbesondere bei Hinterziehung von Unternehmenssteuern

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Jan Rennicke, Universität Göttingen
Der An- und Verkauf steuerrelevanter Daten

Staatsanwalt Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), Bremen
Die Reformbedürftigkeit des § 74c GVG in Bezug auf Anschlussdelikte
 

Rezensionen

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln
Florian Ruhs, Rechtsbehelfe bei Verständigungen – Das Schicksal rechtswidriger Verständigungen im Revisions- und Wiederaufnahmeverfahren, Nomos Verlag, Baden-Baden 2018

 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Jonathan Rüschendorf, Düsseldorf
Internationales Wirtschaftsstrafrecht
 

Entscheidungen

  • BGH 11.12.2019 – 5 StR 486/19 Amtsträgereigenschaft eines Sparkassenmitarbeiters
  • BGH 26.11.2019 – 3 StR 323/19 Mittäterschaft an gewerbsmäßigem Bandenbetrug
  • BGH 27.8.2019 – 1 StR 586/18 Strafzumessung bei Betrug in besonders schwerem Fall
  • BGH 9.10.2019 – 2 StR 337/19 Konkurrenzverhältnis bei Betrug
  • BGH 8.5.2019 – 5 StR 146/19 Begriff des Gebrauchens bei Missbrauch von Ausweispapieren
  • BGH 4.12.2019 – 4 ARs 14/19 Begriff des Gebrauchens bei Missbrauch von Ausweispapieren
  • BGH 10.7.2019 – 1 StR 265/18 Steuerliche Beratung und Steuerhinterziehung (mit Anm. Pflaum)
  • BGH 20.8.2019 – 1 StR 184/19 Fehlende Berechtigung zum Vorsteuerabzug
  • BGH 11.7.2019 – 1 StR 634/18 Konkurrenzen bei Anstiftung zur Steuerhinterziehung (mit Anm. Gehm)
  • BGH 14.11.2019 – 5 StR 76/19 Konkurrenzverhältnis von Taten nach § 331 HGB und § 265b StGB
  • BGH 23.7.2019 – 1 StR 2/19 Abgrenzung Verständigung von Rechtsgespräch
  • BGH 4.6.2019 – 1 StR 585/17 Beweiswürdigung bei Insiderhandel
  • BGH 15.1.2020 – 2 ARs 236/19 Hinweispflicht bezüglich Einziehungsentscheidung (LS)
  • BGH 15.1.2020 – 4 ARs 15/19 Hinweispflicht bezüglich Einziehungsentscheidung (LS)
  • AG Tiergarten 19.2.2020 – (332a Cs) 246 Js 26/14 (177/17) – 217d AR 7/20 Befangenheit wegen Aufforderung zur Einbeziehung eingestellter Taten
  • FG München 26.7.2019 – 6 K 3189/17 Verlängerte Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung durch Erben (mit Anm. Rolletschke)

 

 wistra aktuell

 

Bericht aus der Gesetzgebung

  • Whistleblower-Richtline

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Beiträge

Dr. Frank Schuster / Dr. Markus Rübenstahl
Zur Selbstanzeige bei Tatbeteiligung mehrerer, insbesondere bei Hinterziehung von Unternehmenssteuern
An Steuerhinterziehungen im Unternehmen sind häufig mehrere Personen beteiligt. Die Erstattung einer Selbstanzeige erfordert ein koordiniertes Vorgehen, wenn sie sämtlichen Unternehmensangehörigen (insb. den Mitgliedern des gesetzlichen Vertretungsorgans und weiteren leitenden Mitarbeitern) zugutekommen soll, die potentiell in Verdacht geraten können. Nur für denjenigen, der von der Hinterziehung wirtschaftlich unmittelbar profitiert, ist die vollständige Nachzahlung gem. § 370 Abs. 3 bzw. § 398a Abs. 1 Nr. 1 AO Voraussetzung für den Eintritt von Straffreiheit. In Bezug auf eine etwaige Verbandsgeldbuße/-sanktion besteht insoweit jedoch Reformbedarf. Die nach § 398a Abs. 1 Nr. 2 AO zu zahlenden Zuschläge fallen nach Ansicht der Autoren insgesamt nur einmal an. Die Zahlung durch einen der mutmaßlichen Tatbeteiligten oder durch das Unternehmen wirkt demnach zugunsten eines jeden Beteiligten, für den die Selbstanzeige abgegeben wurde.

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Jan Rennicke
Der An- und Verkauf steuerrelevanter Daten
Kauft der Staat von Informanten steuerrelevante Daten (sog. Steuer-CDs) fragt sich, ob sich An- oder Verkäufer strafbar machen und die erlangten Daten strafprozessual verwertbar sind. Der folgende Beitrag analysiert diese bekannten Probleme unter der neuen Rechtslage nach Erlass des § 202d StGB und des GeschGehG und Streichung des § 17 UWG. Der Verfasser gelangt dabei zu der Auffassung, dass Strafbarkeitsrisiken nach den neuen Vorschriften, insbesondere den Tatbestandsausschlüssen in § 202d Abs. 3 StGB und § 5 GeschGehG, weitgehend ausgeschlossen sind und sich daher auch die Verwertbarkeit der angekauften Daten im Strafprozess als erheblich weniger problematisch als zuvor erweist.

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Dr. Niclas-Frederic Weisser
Die Reformbedürftigkeit des § 74c GVG in Bezug auf Anschlussdelikte
Der Verfasser diskutiert die praxisrelevante Fragestellung, ob eine Notwendigkeit zur Ausweitung des Zuständigkeitskataloges der Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten gemäß § 74c Abs. 1 GVG im Hinblick auf sog. Anschlussdelikte besteht. Nach einer Darstellung der derzeitigen Zuständigkeitsregelungen und einer Erörterung der Reformbedürftigkeit kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der Katalog des § 74c Abs. 1 GVG de lege ferenda auch Anschlussdelikte umfassen sollte. Diesbezüglich geht er auf zwei gesetzessystematische Möglichkeiten der Erweiterung ein.

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