Aus wistra 4/2020
Im Bundestag wurde gefragt, wie sich der finanzielle Umfang von Datensätzen zu der Anzahl der Datensätze, die seit Beginn des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) an die Türkei geliefert wurden, verhält, und ob die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aktuelle Medienberichte bestätigen kann, dass es vonseiten der Türkei gegenüber Deutschland bislang keinen automatischen Informationsaustausch zu den in der Türkei von in Deutschland steuerpflichtigen Personen gehaltenen Finanzkonten gab. Die zuständige Staatssekretärin erklärt hierzu, dass die Türkei sich grundsätzlich verpflichtet hat, ab 2018 am Finanzkonteninformationsaustausch teilzunehmen. Die Voraussetzungen dafür würden jedoch bisher von der Türkei nicht erfüllt. Vor diesem Hintergrund seien bisher keine Finanzkonteninformationen mit der Türkei ausgetauscht worden.
Der Austausch beruhe auf Gegenseitigkeit. Dies bedeute, dass Daten zwischen den Staaten nur dann ausgetauscht werden können, wenn beide Staaten alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Deutschland erfülle alle Voraussetzungen für den Austausch und habe bereits im Jahr 2017 erstmals am Finanzkonteninformationsaustausch teilnehmen können (Plenarprotokoll 15758).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin