Aus wistra 4/2020
Im Bundestag wurde gefragt, auf Basis welcher Erkenntnisse, Berechnungen oder Studien das BMF mit welchen Steuermehreinnahmen aufgrund der seit 1.1.2020 geltenden Bonpflicht rechnet. Eine Parlamentarische Staatssekretärin weist hierzu darauf hin, dass insgesamt betrachtet alle Maßnahmen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, einschließlich der Belegausgabepflicht, der Sicherung des Steueraufkommens dienen. Steuerhinterziehung sei „naturgemäß nicht beobachtbar“. Dementsprechend seien Berechnungen von Steuermehreinnahmen aufgrund der Maßnahmen des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen nicht möglich. Nach Schätzungen von Landesfinanzministerien würden durch manipulierte Kassen Milliardenbeträge an Steuern hinterzogen (BT-Drucks. 19/16761, S. 2).
Im Bundestag wurde am 13.12.2019 der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker (BT-Drucks. 19/15768) debattiert (Plenarprotokoll 16840 ff.).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin