Aus wistra 4/2020
Im Bundestag wurde gefragt, mit welchem Ergebnis die Finanzaufsicht die jüngsten Leerverkaufsaktivitäten der ThyssenKrupp-Aktien geprüft hat, und wie viele sog. Short- Attacken in den letzten zwei Jahren auf die ThyssenKrupp- Aktie stattgefunden haben. Die zuständige Staatssekretärin erklärt hierzu, dass die Einhaltung der Transparenzpflichten im Bereich Leerverkäufe, die Leerverkaufsverbote sowie die Pflichten gemäß Marktmissbrauchsverordnung (Verbot der Marktmanipulation) im Rahmen der Wertpapieraufsicht durch die BaFin fortlaufend überwacht wird. Seit dem zweiten Quartal 2018 sei ein kontinuierlicher Anstieg mit zeitweiligen Rückgängen der Netto-Leerverkaufspositionen in Bezug auf Aktien der ThyssenKrupp-AG zu verzeichnen. Es lägen der BaFin aktuell jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, dass in den vergangenen zwei Jahren sog. Short-Attacken oder eine Marktmanipulation in Bezug auf die ThyssenKrupp-Aktie stattgefunden haben. Demzufolge seien keine Verfahren bei der BaFin anhängig (BT-Drucks. 19/16423).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin