Beiträge
Staatsanwalt Dr. Asim Khan, Frankfurt/M.
Der untaugliche Versuch des Insiderhandels: Fallbeispiele und Einziehungsfragen
Rechtsanwalt Dr. Jochen Feldle, München
Wenn der Fiskus verzichtet: § 73e StGB und die tatsächliche Verständigung
Rechtsanwalt Dr. Jörg Oesterle, Frankfurt/M.
Grenzen der Durchsicht von (möglichen) Verteidigungsunterlagen
Zugleich Anmerkung zu LG Köln, Beschl. v. 31.1.2024 – 118 Qs 12/23, wistra 2024, 218
Rezensionen
Privatdozent Dr. Joerg Brammsen, Universität Bayreuth
Gramlich/Lütke, Geschäftsgeheimnisse & Whistleblowing
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Christian Schoop / wissenschaftliche Mitarbeiterin Virginia Baumbach, Frankfurt/M.
Unternehmensstrafrecht und individuelle sanktionsrechtliche Haftungsrisiken
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschl. v. 20.12.2023 – 2 BvR 2103/20 (2. Kammer)
Qualität der geständigen Einlassung bei Verständigung
BVerfG, Beschl. v. 8.11.2023 – 2 BvR 294/22 (2. Kammer) [Ls.]
Reichweite der Mitteilungspflicht bei Verständigung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 9.1.2024 – 1 StR 391/23
Einziehung und Gesamtstrafe
BGH, Beschl. v. 14.6.2023 – 1 StR 327/22 (m. Anm. Arne Rettke)
Bankrott und Einziehung
BGH, Beschl. v. 24.10.2023 – 2 StR 321/23
Verhältnismäßigkeit der fakultativen Einziehung
BGH, Beschl. v. 29.11.2023 – 6 StR 191/23
Zueignungsbegriff bei Unterschlagung
BGH, Beschl. v. 17.10.2023 – 1 StR 151/23 (m. Anm. Martin Wulf)
Einfuhrumsatzsteuer bei Zollverstößen in anderen Ländern
BGH, Beschl. v. 13.12.2023 – 1 StR 141/23 [Ls.]
Umsatzsteuerpflicht bei innergemeinschaftlicher Lieferung
BGH, Beschl. v. 19.12.2023 – 3 StR 160/22 [Ls.]
Fristsetzung für Beweisanträge
Andere Gerichte
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 6.12.2023 – 12 Qs 77/23
Durchsuchung des Zimmers eines erwachsenen Kindes
LG Köln, Beschl. v. 31.1.2024 – 118 Qs 12/23
Durchsicht von Papieren vor Ort
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Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag und den Landtagen
- Bundestag: Mindestlohnkontrollen
- Bundestag: Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
- Nordrhein-Westfalen: Ausbildung der Steuerfahnder
- Vermögensabschöpfung in Berlin
Veranstaltungsankündigungen
Bericht aus der Gesetzgebung
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Staatsanwalt Dr. Asim Khan, Frankfurt/M.
Der untaugliche Versuch des Insiderhandels: Fallbeispiele und Einziehungsfragen
Der BGH hat in einer kürzlich ergangenen Entscheidung klargestellt, dass beim vollendeten Insiderhandel der gesamte Verkaufserlös der erworbenen Finanzinstrumente ohne Abzug des eingesetzten Kaufpreises der Einziehung unterliegt. Der Beitrag untersucht am Beispiel des untauglichen Versuchs des Insiderhandels, ob diese Rechtsprechung auch für den versuchten Insiderhandel gilt und welche Fallbeispiele dafür in Frage kommen. Der Verfasser gelangt zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich der Einziehung keine Unterschiede zwischen vollendetem und versuchtem Insiderhandel bestehen.
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Rechtsanwalt Dr. Jochen Feldle, München
Wenn der Fiskus verzichtet: § 73e StGB und die tatsächliche Verständigung
Der Beitrag diskutiert die Auswirkungen einer tatsächlichen Verständigung im Besteuerungsverfahren auf die Möglichkeit der Einziehung gem. §§ 73 ff. StGB. Dabei wird herausgearbeitet, dass jede (wirksame) Verständigung einen Verzicht enthält, und die praktische Bedeutung des § 421 Abs. 1 Nr. 3 StPO aufgezeigt.
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Rechtsanwalt Dr. Jörg Oesterle, Frankfurt/M.
Grenzen der Durchsicht von (möglichen) Verteidigungsunterlagen
Zugleich Anmerkung zu LG Köln, Beschl. v. 31.1.2024 – 118 Qs 12/23, wistra 2024, 218
Die Frage, inwieweit anwaltliche Unterlagen dem strafprozessualen Zugriff entzogen sind bzw. sein sollten, ist nach wie vor von zahlreichen Unsicherheiten geprägt. Der Beitrag erörtert anhand einer aktuellen Entscheidung des LG Köln in einem Cum/Ex-Verfahren die Frage, wie im Zusammenhang mit einer Durchsuchung verfahrensrechtlich vorzugehen ist, um geschützte von nicht geschützten Unterlagen zu unterscheiden. Konkret geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen eine vorläufige Sicherstellung zur Durchsicht gem. § 110 StPO möglich ist, wenn äußere Hinweise für eine Einordnung als Verteidigungsunterlagen sprechen. Im Ergebnis wird aufgezeigt, dass sowohl das Verfassungsrecht als auch eine einfachgesetzliche Auslegung eine solche Durchsicht durch die Ermittlungsbehörden grundsätzlich verbieten. Vielmehr sind die betreffenden Unterlagen zunächst zu versiegeln und gem. § 110 Abs. 4, § 98 Abs. 2 S. 1 StPO dem Richter vorzulegen.
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