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Nordrhein-Westfalen: Ausbildung der Steuerfahnder

aus wistra 5/2024

Das Personal der Steuerfahndung stammt in Nordrhein-Westfalen aus der Finanzverwaltung und bringt eine entsprechende Expertise mit, wie einem parlamentarischen Vorgang im Landtag von NRW entnommen werden kann (35. Sitzung des Rechtsausschusses am 21.2.2024). Es werde im Wege der Fortbildung durch Einarbeitungs- und Aufbaulehrgänge sowie durch kollegiale Einarbeitung und Zusammenarbeit für seine spezifische Tätigkeit im Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA) vorbereitet. Die Einarbeitung in den STRAFA-FÄ dauere in der Regel neun Monate. Hierbei würde in vier Bereichen geschult: Steuerrecht – Strafrecht – verhaltensorientierte und einsatzbezogene Maßnahmen – Informationstechnik.

Die Bereiche würden in zentralen Lehrgängen unterrichtet. Flankiert seien diese Lehrgänge von bedarfs- und zielgerichteten, praxisbegleitenden Veranstaltungen. Für alle Steuerfahnder gäbe es außerdem in der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen ein umfangreiches Angebot an Fortbildungen, das fortlaufend bedarfsgerecht weiterentwickelt und angepasst wird. Für die IT-Fahnder/-Experten/-Spezialisten fänden neben dem allgemeinen Bereich Grundschulungen in IT und IT-Forensik, hochqualifizierte Schulungen bei Software-Herstellern mit Zertifikat, Multiplikatoren-Schulungen, Workshops und Wissenstransfers statt. Das Einarbeitungs- und Fortbildungskonzept für die STRAFA-FÄ in Nordrhein-Westfalen sei sowohl in Bezug auf die Qualität als auch die Vielfältigkeit im Bundesgebiet einzigartig.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin

 


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