Beiträge
Professor Dr. Hans Achenbach, Universität Osnabrück
Die „11. GWB-Novelle“ in wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
Professor Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
Das Insolvenzgeheimnis im Spannungsverhältnis von Insolvenzverwaltung und Ermittlungsbehörden
Hartmut Reschke, Bonn / Dr. Merve Yolaçan, Frankfurt/M.
Aufsichtliche Sachverhaltsermittlung der BaFin am Beispiel von § 44 und § 44c KWG (Teil 2)
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Thomas Richter / wissenschaftlicher Mitarbeiter Benedict Detemple, Frankfurt/M.
Arbeitsstrafrecht
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 22.6.2023 – 2 StR 144/23
Gesamtwürdigung bei Berufsverbot
BGH, Beschl. v. 9.8.2023 – 3 StR 1/23
Wertersatzeinziehung von Taterträgen
BGH, Beschl. v. 26.9.2023 – 5 StR 164/22
Verjährung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
BGH, Beschl. v. 19.7.2023 – 2 StR 77/22
Vermögensschaden bei Anlagebetrug
BGH, Beschl. v. 13.6.2023 – 1 StR 126/23
Schätzung des Schuldumfangs
BGH, Urt. v. 10.8.2023 – 1 StR 116/23
Berechnung hinterzogener Gewerbesteuer
BGH, Beschl. v. 22.8.2023 – 3 StR 222/23
Nachweis der Gewerbsmäßigkeit
BGH, Beschl. v. 8.2.2023 – 3 StR 167/22 [Ls.] (m. Anm. Oliver Ofosu-Ayeh)
Bestechlichkeit wegen Parteispenden für Maklervertrag
BGH, Beschl. v. 20.6.2023 – 2 StR 39/23
Überlassung der beA-Zugangsdaten an Kanzleimitarbeiter
BGH, Beschl. v. 28.2.2023 – 2 StR 371/22
Erlaubnispflichtiger Zahlungsdienst
Oberlandesgerichte
Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschl. v. 25.8.2023 – 1 Ws 163/23 (m. Anm. Sarah Ewert)
Verhältnismäßigkeit der Dauer eines Vermögensarrestes
OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.1.2023 – 2 Ws 7/23
Keine Außervollzugsetzung des Haftbefehls bei Verheimlichen der Tatbeute
Andere Gerichte
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 8.9.2022 – 12 KLs 105 Js 10145/21
Beschlagnahme einer Urkunde zur Vermögensabschöpfung
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Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus Landesparlamenten und dem Bundestag
- Steuerstrafrecht in Sachsen-Anhalt
- Berlin: TKÜ der Steuerfahndung
- NRW: Finanzkriminalität
- Bundestag: Vermögen unklarer Herkunft
- Freiheitsstrafen in Bayern
- Bundestag: Steuersenkungen und Steuerhinterziehung
Bericht aus der Gesetzgebung
- Effektivere OK-Bekämpfung durch Einziehung hochwertiger Kraftfahrzeuge
- Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU in Kraft getreten
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Professor Dr. Hans Achenbach, Universität Osnabrück
Die „11. GWB-Novelle“ in wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
Der Beitrag analysiert das (11.) Gesetz zur Änderung des GWB und anderer Gesetze vom 25.10.2023 auf seine Bedeutung für das Kartellordnungswidrigkeitenrecht. Ganz neu eingefügt wurde in § 32f GWB für Fälle erheblicher und fortwährender Störungen des Wettbewerbs die Befugnis des BKartA zu tiefgreifenden Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung i.S.v. § 32e des Gesetzes. Bei der Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde gem. § 34 GWB gilt künftig eine Vermutung dafür, dass ein Kartellrechtsverstoß in einem Abschöpfungszeitraum von fünf Jahren einen wirtschaftlichen Vorteil i.H.v. mindestens 1 % des tatbezogenen Umsatzes verursacht hat. Zudem wird bei einer Schätzung der Vorteilshöhe i.S.v. § 287 ZPO das Maß der Überzeugungsbildung auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit festgelegt. Ohne bußgeldrechtliche Auswirkungen bleibt der im Hinblick auf die effektive Durchsetzung der VO (EU) Nr. 2022/1925 (Digital Markets Act) eingefügte neue § 32g GWB. Verstöße gegen Anordnungen des BKartA gem. § 32f GWB werden in § 81 Abs. 2 GWB als schwerwiegende Kartellordnungswidrigkeiten sanktioniert. Die Zielsetzung der administrativen Vorteilsabschöpfung i.S.v. § 34 GWB erfährt in den Gesetzesmaterialien eine erstaunlich strafrechtsnahe Deutung. Der Beitrag geht zudem den Korrelationen der Norm mit der Vorteilsabschöpfung durch die Geldbuße gem. § 17 Abs. 4, § 30 Abs. 3 OWiG und mit der Möglichkeit einer „reinen Ahndungsgeldbuße“ i.S.v. § 81d Abs. 3 GWB nach.
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Professor Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
Das Insolvenzgeheimnis im Spannungsverhältnis von Insolvenzverwaltung und Ermittlungsbehörden
Der Verfasser stellt die insolvenzrechtlichen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 Abs. 1 S. 1 InsO sowie deren Spannungsverhältnis zur Selbstbelastungsfreiheit in einem ggf. parallellaufenden Strafverfahren dar und diskutiert vor diesem Hintergrund –unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielrichtungen des Insolvenz- und Strafverfahrens – das sich aus § 97 Abs. 1 S. 3 InsO ergebende Insolvenzgeheimnis. Hierbei werden insbesondere dessen Inhalt, Reichweite und Einschränkungsmöglichkeiten herausgearbeitet. Abschließend wird auf die Prüfungskompetenz hinsichtlich des Insolvenzgeheimnisses und auf das tatsächliche Procedere der Prüfung eingegangen.
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Hartmut Reschke, Bonn / Dr. Merve Yolaçan, Frankfurt/M.
Aufsichtliche Sachverhaltsermittlung der BaFin am Beispiel von § 44 und § 44c KWG (Teil 2)
Der Beitrag liefert einen Überblick über die Rechte, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Ermittlung, Aufklärung und Überprüfung finanzmarktaufsichtsrechtlich relevanter Sachverhalte im Anwendungsbereich des Kreditwesensgesetzes (KWG) zustehen. Die BaFin kann zur Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht insbesondere Auskünfte verlangen, sich Unterlagen vorlegen lassen, Prüfungen durchführen sowie Geschäftsräume betreten und besichtigen. Zur Bekämpfung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen hat die BaFin zudem das Recht, Geschäftsräume, Privaträume und Personen zu durchsuchen und Beweismaterial sicherzustellen.
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