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Bayern: Freiheitsstrafen

Aus wistra 12/2023

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wie viele Personen in den vergangenen sieben Jahren in Bayern eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO verbüßt haben und wie viele Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurden (BT-Drucks. 20/8043).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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