Bayern: Freiheitsstrafen
Aus wistra 12/2023
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, wie viele Personen in den vergangenen sieben Jahren in Bayern eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Steuerhinterziehung gem. § 370 AO verbüßt haben und wie viele Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet wurden (BT-Drucks. 20/8043).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Verlag C.F. Müller