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Bundestag: Vermögen unklarer Herkunft

Aus wistra 12/2023

Im Bundestag wurde gefragt, wie die Bundesregierung zu dem von der Fraktion der CDU/CSU bereits im letzten Jahr eingebrachten Vorschlag steht, eine verfassungskonforme Regelung dahingehend einzuführen, dass bei Vermögen unklarer Herkunft künftig eine vollständige Beweislastumkehr gilt (vgl. BT-Drucks. 20/4314), und wann wird eine etwaige Prüfung dazu abgeschlossen sein? Der zuständige Staatssekretär weist darauf hin, dass dieser Antrag vom Deutschen Bundestag nicht angenommen worden ist (vgl. BT-Drucks. 20/4727). Die Bundesregierung habe bei Verabschiedung des Regelungsentwurfs zum Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ihrerseits erklärt, dass weitere Befugnisse für Fälle, die besondere Risiken in Bezug auf Geldwäsche oder Sanktionen aufweisen (risikobasierter Ansatz), geschaffen werden sollen, wenn unklar ist, wer die faktische Kontrolle über Vermögen ausübt. Der Fokus solle hierbei auf hochwertigen Vermögensgegenständen wie Immobilien, deren Eigentumszuordnung vollständig unklar ist oder offensichtlich verschleiert wird, liegen. Insbesondere mit Blick auf die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie seien die damit verbundenen Fragen noch sorgfältig zu prüfen (BT-Drucks. 20/8109).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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