Beiträge
Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln / Rechtsreferendarin Franziska Bues, Frankfurt/M.
Der Insolvenzverwalter – kein gewerbsmäßiger Geldwäscher
Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke, Frankfurt/M.
Vergleich und Einziehung – § 73e Abs. 1 StGB
Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann, Dortmund/Bochum
Die örtliche Zuständigkeit bei der Tabaksteuerhinterziehung
Besprechung von BGH v. 7.10.2021 – 1 StR 77/21, wistra 2022, 259
Staatsanwalt Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), Bremen
Die Durchbrechung des Postgeheimnisses gem. § 39 PostG zum Zweck der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung – ein Überblick nach der Reform
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Andreas Grözinger / Wissenschaftlicher Mitarbeiter Anis Tayebi, Köln
Vermögensabschöpfung
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Urt. v. 1.6.2022 – 1 StR 421/21 „Abholer“ beim Bandenbetrug „falscher Polizeibeamter“
BGH, Beschl. v. 19.5.2022 – 1 StR 405/21 Einziehung bei Abgaben- und Steuerhinterziehung
BGH, Beschl. v. 3.5.2022 – 3 StR 93/22 Verwendung unrichtiger Daten
BGH, Urt. v. 14.9.2022 – 5 StR 194/22 (m. Anm. Heiner Christian Schmidt) Untreue durch Abbuchungen von einem Treuhandkonto
BGH, Beschl. v. 15.3.2022 – 4 StR 202/21 Erkaufte Pflichtverletzung durch Unternehmensangestellte
BGH, Urt. v. 6.9.2022 – 1 StR 389/21 (m. Anm. Hendrik Schöler) Hinterziehung von Antidumpingzöllen auf Solarmodule
BGH, Beschl. v. 5.5.2022 – 1 StR 475/21 Unternehmereigenschaft von Bordellbetreibern
BGH, Beschl. v. 8.2.2022 – 5 StR 243/21 Bezeichnung von Urkunden im Selbstleseverfahren
BGH, Urt. v. 2.2.2022 – 2 StR 41/21 [Ls.] Reichweite der Kontrollbefugnis des Revisionsgerichts
Andere Gerichte
LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 4.5.2022 – 12 Ns 508 Js 2272/20 [Ls.] Angabe erfundener Einkünfte in Einkommensteuererklärung
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- Staatsanwaltschaft und Zoll
- Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
- Geldwäsche und Corona-Soforthilfen
Bericht aus der Gesetzgebung
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Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann, Köln / Rechtsreferendarin Franziska Bues, Frankfurt/M.
Der Insolvenzverwalter – kein gewerbsmäßiger Geldwäscher
Geldwäsche ist jeder Transfer von aus Straftaten herrührenden Erträgen – im Original, wertmäßig oder eingeflossen in andere Gegenstände. Geldwäscherelevante Vermögensbestandteile können überall, daher auch Teile der Insolvenzmasse sein. Wie hat der Insolvenzverwalter damit umzugehen? Hat er danach zu forschen? Wie hat er sich bei tatsächlichen Anhaltspunkten zu verhalten? Stellt bereits die Verwaltung ein Risiko dar? Oder erst, aber immerhin die Verwertung? Welchen Einfluss hat der geänderte § 261 StGB mit seinem all-crime-Ansatz? Die Verfasser sehen zwar im Handeln auf Basis der InsO keine Geldwäschehandlung, erkennen aber aufgrund ungeklärter Rechtsfragen ein faktisches Verfolgungsrisiko, dessen Verwirklichung jeder Insolvenzverwalter jedoch im Wege eigeninitiativer Information der Staatsanwaltschaft vorzubeugen in der Lage ist.
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Rechtsanwältin Dr. Regina Michalke, Frankfurt/M.
Vergleich und Einziehung – § 73e Abs. 1 StGB
Der Beitrag widmet sich der Frage, wie sich die (nunmehr schon nicht mehr ganz) neuen Regelungen zur Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB zu einer vergleichsweisen Einigung über einen Schadensausgleich zwischen Täter und Verletzten verhalten. Nach § 73e Abs. 1 S. 1 StGB ist die Einziehung ausgeschlossen, soweit der Anspruch des Verletzten aus der Tat erloschen ist. Was unter „erloschen“ zu verstehen ist, ist somit für die Anwendung der Einziehungsvorschriften von entscheidender Bedeutung. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Auslegung dieses Tatbestandsmerkmals und die Fall- und Verfahrenskonstellationen, in denen § 73e Abs. 1 StGB zur Anwendung kommt.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann, Dortmund/Bochum
Die örtliche Zuständigkeit bei der Tabaksteuerhinterziehung
Besprechung von BGH v. 7.10.2021 – 1 StR 77/21, wistra 2022, 259
Ein Tatgericht verneint zu Unrecht seine örtliche Zuständigkeit. Der BGH korrigiert es unter zutreffender Würdigung des Prozessrechts mit richtigem Ergebnis. Allerdings zeigt nach Ansicht des Verfassers die materiell-rechtliche Begründung zum Tatbestandserfolg bei der Hinterziehung von Tabaksteuer, dass das Urteil das Verhältnis der beiden Unterlassungstatbestände des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO nicht in den Griff bekommt.
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Staatsanwalt Dr. Niclas-Frederic Weisser, LL.M. (Osnabrück), LL.M. (Hull), Bremen
Die Durchbrechung des Postgeheimnisses gem. § 39 PostG zum Zweck der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung – ein Überblick nach der Reform
Der Beitrag geht auf die praxisrelevante Fragestellung ein, unter welchen Voraussetzungen Postdienstleister – mit Blick auf das Postgeheimnis und unter besonderer Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage – im innerdeutschen Postverkehr gem. § 39 PostG proaktiv Postsendungen bei den zuständigen Behörden zum Zwecke der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgung vorlegen bzw. Mitteilungen an diese abgeben dürfen oder ggf. sogar müssen. Der Verfasser erörtert außerdem, ob nach der Gesetzesänderung in der Praxis ein weiterer Reformbedarf erkannt wird.
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