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Transparenzregister

Aus wistra 12/2022

Die Bundesregierung weist darauf hin (BT-Drucks. 20/3221), dass das Transparenzregister durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz zum 1.8.2021 auf ein Vollregister umgestellt wurde. Die eintragungspflichtigen Rechtseinheiten, die zuvor von der sog. Mitteilungsfiktion Gebrauch machen konnten, müssen sich künftig in das Register eintragen. Hierfür gelten nach § 59 Abs. 8 GwG Übergangsfristen, gestaffelt nach Gesellschaftsform, die zum 31.12.2022 ablaufen.

Zum Stand der Eintragungen werden folgende Zahlen genannt:

Datum

Anzahl

Eintragung zum 30.6.2021

166.594

Eintragung zum 31.7.2021

176.840

Eintragung zum 31.8.2021

197.233

Eintragung zum 30.9.2021

220.810

Eintragung zum 31.10.2021

247.131

Eintragung zum 30.11.2021

279.178

Eintragung zum 31.12.2021

311.454

Eintragung zum 31.1.2022

348.373

Eintragung zum 28.2.2022

391.573

Eintragung zum 31.3.2022

451.854

Eintragung zum 30.4.2022

505.691

Eintragung zum 31.5.2022

604.551

Eintragung zum 30.6.2022

936.487

Eintragung zum 31.7.2022

957.325

Eintragung zum 17.8.2022

957.873


Insgesamt sind beim Bundesverwaltungsamt 41 Mitarbeiter mit Aufgaben im Zusammenhang mit dem Transparenzregister befasst (Stand: 17.8.2022). Die Rechts- und Fachaufsicht über die registerführende Stelle wird im Bundesverwaltungsamt durch sechs Mitarbeiter wahrgenommen (Stand: 17.8.2022). Bei der registerführenden Stelle, der Bundesanzeiger Verlag GmbH, wurden im Rahmen der Umstellung auf ein Vollregister durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz 498 zusätzliche Personalstellen zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben geschaffen. Insgesamt stehen bei der registerführenden Stelle 618 Personalstellen zur Verfügung.

Zur Anzahl der Ordnungswidrigkeiten wird folgende Übersicht veröffentlicht:

Gesamt

25.491

7/2020

178

8/2020

252

9/2020

325

10/2020

417

11/2020

575

12/2020

182

1/2021

212

2/2021

175


Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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