Aus wistra 12/2022
Die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Zoll wurde in einem parlamentarischen Vorgang in der Hamburger Bürgerschaft thematisiert (Drs. 22/9110). Hierbei wurde ausgeführt, dass es im Mai 2021 bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung 266 offene Ermittlungsverfahren gab. Seither wurden bis Ende August 2022 im Sachgebiet E der FKS Hamburg 1.000 neue strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet und 858 Fälle abgeschlossen. Offene Ermittlungsverfahren würden durch die FKS ausermittelt und nach Abschluss der Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft mit einem Schlussbericht abgegeben. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen werde danach von der Staatsanwaltschaft getroffen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin