Beiträge
Rechtsanwalt (FAfStrR) Dr. Matthias Sartorius / Syndikusrechtsanwalt Dr. Till Schmidt, Köln
Interne Untersuchungen nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) –
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint
Wissenschaftliche Mitarbeiterin Jessica Krüger, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Die Vertragsgestaltung bei der Maut – strafbare Untreue?
Rezensionen
Rechtsanwalt Dr. Andreas Grözinger, Köln
Rezension: Folker Bittmann, Markus Köhler, Gundula Seeger, Sohre Tschakert, Handbuch der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, Carl Heymanns Verlag, Köln 2020
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Philipp Gehrmann, Berlin
– Kapitalmarktstrafrecht
Entscheidungen
- BGH 28.5.2020 – 3 StR 364/19 Einziehung von Wertersatz beim Tatbeteiligten
- BGH 24.6.2020 – 3 StR 100/20 Einziehung bei Gesamtschuldnern
- BGH 12.2.2020 – 2 StR 291/19 Vermögensnachteil durch Einrichten schwarzer Kassen
- BGH 16.1.2020 – 1 StR 89/19 Nachweis der Umsatzsteuerfreiheit
- BGH 12.2.2020 – 1 StR 344/19 Hinterziehung von Verbrauch- und Warensteuern
- BGH 2.4.2020 – 1 StR 224/19 Hinterziehung französischer Biersteuer (mit Anm. Weidemann)
- LG Koblenz 8.6.2020 – 10 Qs 29/20 Akteneinsicht des Mitbeschuldigten (mit Anm. Corsten/Oesterle)
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Bericht aus der Gesetzgebung
- Referentenentwurf zur besseren Bekämpfung der Geldwäsche
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Beiträge
Dr. Matthias Sartorius / Dr. Till Schmidt
Interne Untersuchungen nach dem geplanten Verbandssanktionengesetz (VerSanG-E) –
Das Gegenteil von gut ist gut gemeint
Mithilfe des nun als Regierungsentwurf vorliegenden Gesetzes zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft soll nicht nur das Unternehmenssanktionsrecht modernisiert werden, sondern es sollen zum Zwecke der Rechtssicherheit erstmals auch gesetzliche Vorgaben für interne Untersuchungen und damit einhergehend gesetzliche Anreize zur Aufklärungshilfe geschaffen werden. Die Verfasser beleuchten vor diesem Hintergrund die einzelnen Regelungen des VerSanG-E zu internen Untersuchungen und gehen der Frage nach, ob diese den proklamierten Zielen gerecht werden. Insbesondere die Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen stehe nach Einschätzung der Verfasser dem Anspruch, Rechtssicherheit für die Unternehmen zu schaffen, entgegen. Das Anreizsystem und hier insbesondere der den Unternehmen als Gegenleistung versprochene Rabatt in Gestalt der Strafrahmenverschiebung würden wiederholt betont und scheinbar in den Vordergrund gestellt, würden aber durch den unverhältnismäßig hohen Sanktionsrahmen und wesentliche Konstruktionsdefizite deutlich relativiert.
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Jessica Krüger
Die Vertragsgestaltung bei der Maut – strafbare Untreue?
Das Scheitern der geplanten Pkw-Maut vor dem EuGH und die infolge der Kündigung der zuvor bereits geschlossenen Verträge über die Erhebung der Infrastrukturabgabe entstandenen Schadensersatzforderungen haben die Frage aufgeworfen, ob die Vergabe der Maut-Erhebung oder die Kündigung der Verträge den objektiven Tatbestand der Untreue nach § 266 StGB erfüllt. Im Zentrum des Beitrags stehen eine mögliche Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht sowie die Frage, welche Anforderungen an Risikogeschäfte von Hoheitsträgern zu stellen sind und welche Relevanz haushaltsrechtlichen Verstößen zukommt. Die Verfasserin sieht insbesondere die Möglichkeit, dass im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe das Wirtschaftlichkeitsgebot verletzt wurde, auch wenn Hoheitsträgern hierbei grundsätzlich ein breiter Ermessensspielraum zukomme.
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