Beiträge
Juniorprofessor Dr. Aziz Epik, LL.M. (Cambridge), Universität Hamburg
Ansätze und Herausforderungen eines Wirtschaftsvölkerstrafrechts
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schneider / Wissenschaftlicher Mitarbeiter Jens Adam, Frankfurt/M.
„Greenwashing“ als Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB aus der Perspektive des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbotes (Art. 103 Abs. 2 GG)
Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöler, LL.M., Kiel
Einfluss der Gewinnermittlungsart auf die Schätzung des Steuerschadens im Steuerstrafverfahren — zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 5.9.2023 – 1 StR 207/23, wistra 2024, 128
Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften
Rechtsanwalt Dr. Andreas Grözinger / Wissenschaftlicher Mitarbeiter Anis Tayebi, Köln
Vermögensabschöpfung
Rezensionen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
Julia Klier, Das Unrecht des § 153 Abs. 1 AO – Die steuerliche Berichtigungspflicht im Lichte des Steuerstrafrechts und der Selbstbelastungsfreiheit
Rechtsprechung
Bundesgerichtshof
BGH, Beschl. v. 16.11.2023 – 6 StR 408/23
Einziehung beim Erben
BGH, Beschl. v. 19.9.2023 – 1 StR 281/23
Bruttoprinzip bei abgeführter Umsatzsteuer
BGH, Beschl. v. 4.7.2023 – 5 StR 145/23
Zurechnung von Anwaltsverschulden einer Nebenbeteiligten
BGH, Beschl. v. 15.8.2023 – 5 StR 177/23 (m. Anm. Alexander Mayr)
Beteiligung an Vortat und Geldwäsche
BGH, Beschl. v. 12.10.2023 – 2 StR 243/22 (m. Anm. Andrea Elisabeth Busch)
Scheinhandlung im Sinne des SubvG
BGH, Beschl. v. 5.10.2023 – 1 StR 328/23
Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer
BGH, Beschl. v. 5.9.2023 – 1 StR 207/23
Wahlrecht für die Art der Gewinnermittlung im Einkommensteuerrecht
Oberlandesgerichte
OLG Frankfurt, Beschl. v. 14.6.2023 – 7 Ws 85/23 [Ls.]
Anreise aus Russland als Verfahrenshindernis
KG, Beschl. v. 11.10.2023 – 1 Ws 6/23
Kostenentscheidung bei Reduzierung der Einziehung
Andere Gerichte
LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 11.7.2023 – 12 KLs 506 Js 609/22
Keine Freigabe arrestierten Vermögens zwecks strafbefreiender Selbstanzeige
wistra aktuell
Rechtsprechungsvorschau
Aus dem Inhalt der nächsten Hefte
Aktuelle Rechtsprechung in Kürze
Aktuelle Nachrichten aus Landesparlamenten und dem Bundestag
- Baden-Württemberg: Cum/Ex I
- NRW: Cum Ex II
- NRW: Cum/Ex III
- NRW: Vermögensabschöpfung
- Bundestag: Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
- Bundestag: Finanzkriminalität
- Bundestag: Geldwäsche
Tagungsberichte: WisteV-wistra-Neujahrstagung 2024
Bericht aus der Gesetzgebung
- EU-Richtlinie zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der EU
- Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung
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Juniorprofessor Dr. Aziz Epik, LL.M. (Cambridge), Universität Hamburg
Ansätze und Herausforderungen eines Wirtschaftsvölkerstrafrechts
Die Verantwortlichkeit von Unternehmen und ihren Mitarbeitern für Völkerrechtsverbrechen ist in den vergangenen Jahren in den Fokus des Interesses gerückt. Ansätze eines entsprechenden Wirtschaftsvölkerstrafrechts lassen sich bereits in den Nürnberger Nachfolgeprozessen finden. Zugleich zeigt sich das bekannte Problem der Selektivität des Völkerstrafrechts zugunsten Mächtiger in diesem Bereich in besonderem Maße. Der vorliegende Beitrag spürt den vorhandenen Ansätzen eines Wirtschaftsvölkerstrafrechts nach und zeigt die bestehenden Herausforderungen auf. Er mündet in einem Plädoyer dafür, die Verantwortlichkeit ziviler Vorgesetzter für die Verbrechensbegehung stärker in den Blick zu nehmen.
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Rechtsanwalt Dr. Thomas Schneider / Wissenschaftlicher Mitarbeiter Jens Adam, Frankfurt/M.
„Greenwashing“ als Kapitalanlagebetrug gem. § 264a StGB aus der Perspektive des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbotes (Art. 103 Abs. 2 GG)
Aktuell diskutiert wird die Frage nach der strafrechtlichen Erfassbarkeit sog. „Greenwashings“ unter den Tatbestand des Kapitalanlagebetruges gem. § 264a StGB in Bezug auf vermeintlich nachhaltige Anlageprodukte. Der vorliegende Beitrag stellt dar, dass eine solche Erfassbarkeit nur unter Abkehr von der bisherigen und seitens der Rechtsprechung geteilten Definition der „entscheidungserheblichen Umstände“ möglich ist. Dann drohen im Hinblick auf eine Normanwendung seitens der Gerichte jedoch Friktionen mit dem Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG, welches insoweit auch für die Rechtsprechung zu gelten hat. Solche Friktionen ließen sich in verfassungskonformer Weise nur auflösen, wenn der Gesetzgeber den Begriff der „entscheidungserheblichen Umstände“ inhaltlich klarstellt oder die zivilrechtliche Rechtsprechung einen Definitionswandel im Zusammenhang mit der Prospekthaftung i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB vornimmt.
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Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöler, LL.M., Kiel
Einfluss der Gewinnermittlungsart auf die Schätzung des Steuerschadens im Steuerstrafverfahren zugleich Besprechung von BGH, Beschl. v. 5.9.2023 – 1 StR 207/23, wistra 2024, 128
Schätzungsfälle sind in der Steuerstrafrechtspraxis gewissermaßen der Alltag. Dennoch bereiten Fälle, in denen die Besteuerungsgrundlagen durch das Strafgericht zu schätzen sind, noch immer Probleme. Der 1. Strafsenat hatte jüngst Gelegenheit, den Einfluss der steuerlichen Gewinnermittlungsmethode auf die Schätzungsergebnisse hervorzuheben. Der Beitrag legt dar, welche Konsequenzen daraus für Fälle der Steuerhinterziehung durch Handeln (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO) und durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) zu ziehen sind.
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