aus wistra 3/2024
Ebenfalls in NRW wurde im Landtag nach Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Herausgabenverlangen von Ermittlungsakten durch den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg berichtet (Drs. 18/6706). In einer Vorbemerkung der Landesregierung heißt es:
„Ich habe die Vorgänge im Zusammenhang mit der Übermittlung von Unterlagen aus zwei Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Köln (‚Verfahren 1 und 2‘) betreffend sogenannte Cum-Ex-Geschäfte an den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss ‚Cum-Ex-Steuergeldaffäre‘ der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg in den Sitzungen des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 16.08., 27.09. und 12.10.2023 bzw. im Nachgang dazu mehrfach eingehend dargestellt. Insbesondere auf die Ausschussprotokolle 18/303 vom 16.08.2023 und 18/357 vom 27.09.2023 sowie die Landtagsvorlagen 18/1712, 18/1773 und 18/1774 wird Bezug genommen.“
Aktuell soll Einigkeit bzw. Zufriedenheit zwischen allen Beteiligten herrschen, denn der Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ soll mit Schreiben vom 9.10.2023 an den zuständigen NRW-Minister den Erhalt der Asservate bestätigt und weiter wie folgt ausgeführt haben:
„Es ist somit festzuhalten, dass aktuell unseren bisherigen Bitten soweit möglich im Rahmen der Amtshilfe entsprochen wurde. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen sehr geehrter Herr Minister, dafür persönlich und im Namen des Ausschusses ausdrücklich zu danken. Im Hinblick auf unser konstruktives Miteinander bei der Aufgabenerfüllung im Rahmen sowie unter Beachtung unserer jeweils verfassungsrechtlichen Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen, sehe ich der Fortsetzung unserer Zusammenarbeit gerne entgegen.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin