Logo C.F. Müller
Ausgabe 8/2020

Beiträge

Oberstaatsanwalt Torsten Elschenbroich, Köln
Zur Anwendbarkeit von § 73e Abs. 1 StGB bei Entschädigung des Tatverletzten durch Personen, die nicht Einziehungsbetroffene sind

Staatsanwältin Sarah Ewert / Staatsanwalt Arne Rettke, Lübeck
Entreicherung nach Wertersatzeinziehung

Akademischer Mitarbeiter Dr. Maximilian Lenk, Universität Tübingen
Zu den Ermittlungen der EU-Kommission gegen das „Staatsanleihen-Kartell“ aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht

 

Rezensionen

Rechtsanwalt (LOStA a.D.) Folker Bittmann
Rezension: Kai Peters/Boris Bröckers, Vermögensabschöpfung im Strafverfahren, C.F. Müller, Praxis der Strafverteidigung, 2019

Wissenschaftlicher Assistent Dr. Christian Brand, Universität Konstanz
Rezension: Heinz-Dieter Assmann/Uwe H. Schneider/Peter O. Mülbert (Hrsg.), Wertpapierhandelsrecht, Kommentar, 7. Auflage, Dr. Otto Schmidt, 2019
 

Aufsätze in Zeitschriften und Festschriften

Rechtsanwalt Dr. Andreas Grözinger, Köln
Vermögensabschöpfung

 

Entscheidungen

  • BGH 23.7.2019 – 1 StR107/18 Fahrlässiges Inverkehrbringen bedenklicher Arzneimittel
  • BGH 11.2.2020 – 1 StR438/19 Einziehung bei Steuerhehlerei
  • BGH 22.10.2019 – 1 StR 199/19 Wertersatzeinziehung bei Steuerhinterziehung
  • BGH 31.3.2020 – 1 StR403/19 Wertersatzeinziehung bei Tabakschmuggel
  • BGH 23.1.2020 – 5 StR518/19 Einziehung und Erbunwürdigkeit
  • BGH 26.11.2019 – 2 StR 588/18 Untreue durch nicht ordnungsgemäße Weiterleitung von Mandantengeldern
  • BGH 12.3.2020 –VII ZR236/19 Haftung des Abschlussprüfers (LS)
  • BGH 25.6.2019 – AK 34/19 Fristberechnung bei Verlängerung der Untersuchungshaft
  • BGH 14.4.2020 – 5 StR20/19 Vorlagebeschluss zum Hinweis auf Einziehung (LS)
  • BFH 28.8.2019 – II R 7/17 Beginn des Laufs von Hinterziehungszinsen bei Hinterziehung von Schenkungsteuer durch Unterlassen (mit Anm. Webel)
  • OLG Schleswig- Holstein 30.1.2020 – 2 Ws 69/19 (40/19) Entreicherung nach Wertersatzeinziehung
  • OLG Celle 14.2.2020 – 2 Ws 49/20 Wiederholungsgefahr bei Betrug (LS)
  • LG Köln 6.1.2020 – 116 Qs 7/19 Rechtmäßigkeit der Zuschlagsforderung (mit Anm. Wulf)

 

 wistra aktuell

 Bericht aus der Gesetzgebung

  • BR-Entwurf zur Videoanhörung im Strafvollzug; Regierungsentwurf zum Verbandssanktionengesetz
  • Regierungsentwurf zur Änderung des Schriftenbegriffs

______________________________

Beiträge

Torsten Elschenbroich
Zur Anwendbarkeit von § 73e Abs. 1 StGB bei Entschädigung des Tatverletzten durch Personen, die nicht Einziehungsbetroffene sind
Der Beitrag setzt sich mit dem Verbot einer doppelten Inanspruchnahme des Einziehungsbetroffenen bei Straftaten mit Tatverletzten auseinander, die durch die Ausschlussvorschrift des § 73e Abs. 1 StGB gesetzlich geregelt ist. Es wird herausgearbeitet, dass der Gesetzgeber bei der Abfassung dieser Norm einen Wortlaut gewählt hat, der über die gesetzgeberische Intention, nämlich dem Ausschluss einer doppelten Inanspruchnahme des Einziehungsbetroffenen und der Öffnung der Norm für Vergleiche zwischen Einziehungsbetroffenen und Tatverletzten, weit hinaus geht. Der Autor legt dar, dass der Wortlaut von § 73e Abs. 1 StGB den Unterschieden zwischen gesamtschuldnerischer Haftung im Einziehungsrecht und gesamtschuldnerischer Haftung im Zivilrecht keine Rechnung trägt. Die Folge ist eine Privilegierung von Einziehungsbetroffenen in einer Vielzahl von Fallkonstellationen, in denen aufgrund von Leistungen Dritter an den Tatverletzten die Einziehungsbetroffenen die Früchte ihrer Straftaten infolge der Sperrwirkung aus § 73e Abs. 1 StGB behalten dürfen. Als Ausweg aus diesem Dilemma diskutiert der Autor – neben dem Vorschlag einer Nachbesserung durch den Gesetzgeber – die Möglichkeit einer beschränkenden Auslegung der Norm durch den Strafrichter.

Sie haben wistra abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein wistra-Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Sarah Ewert / Arne Rettke
Entreicherung nach Wertersatzeinziehung
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat sich als erstes OLG zur Frage der Entreicherung im Rahmen der Vollstreckung einer Einziehungsanordnung geäußert und dabei die Nichtanwendbarkeit des Rechtsgedankens der §§ 818, 819 BGB betont. Die Autoren erörtern die Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Fernwirkungen einer Entreicherung nach einer Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen und legen dar, dass die Ausführungen des Oberlandesgerichts im Grundsatz, aber nicht in allen Details zutreffend sind.

Sie haben wistra abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein wistra-Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.

 

Dr. Maximilian Lenk
Zu den Ermittlungen der EU-Kommission gegen das „Staatsanleihen-Kartell“ aus wirtschaftsstrafrechtlicher Sicht
Der Beitrag beleuchtet anlässlich einer von der EU-Kommission im Jahr 2019 angekündigten Untersuchung die wirtschaftsstrafrechtlichen Risiken, die mit der Bildung eines „Staatsanleihen-Kartells“ auf dem Primärmarkt verbunden sind. Er skizziert zunächst das von der Deutschen Finanzagentur zur Emission von Staatsanleihen verwendete Tenderverfahren und untersucht auf dieser Grundlage, inwieweit diesbezügliche Absprachen strafrechtliche Folgen wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Betrugs (§ 263 StGB) und Marktmanipulation (§ 119 WpHG) nach sich ziehen können.

Sie haben wistra abonniert? Dieser Link führt Sie direkt zum Beitrag in der Datenbank.
Sie haben noch kein wistra-Abonnement? Hier können Sie ein kostenloses Probeabo bestellen.


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite