aus wistra 12/2025
Im Bayerischen Landtag wurde ausgeführt (Drs. 19/7649), dass sich vor dem Hintergrund eines zunehmenden Einsatzes von Software zur Überwachung von Verhalten, das vorgegebenen Verhaltenskorridoren widerspricht, zunehmend Fragen stellen: „So erlebten die Inhaber von Konten bei Social-Media-Konzernen während der COVID‑19-Zeit, dass deren Konten durch die Social-Media-Konzerne automatisiert gesperrt wurden. Inzwischen tauchen erste Informationen öffentlich auf, dass auch Bankkonten nach Verlassen eines vorgegebenen Verhaltenskorridors automatisch eingefroren und/oder gesperrt werden (vgl. algorithmwatch.org). Auch die aktuelle Diskussion um softwarebasierte Gesichtserkennung/Emotionserkennung/Verhaltenserkennung dreht sich im Kern um diese Problematik. Immer findet dasselbe Prinzip Anwendung: Ein vordefinierter Verhaltenskorridor wird durch Algorithmen überwacht und liefert bei Übertretungen eine Meldung oder löst eine Handlung aus“. Im Hinblick auf den Beteiligungsbericht des Landes (Bayerische Landesbank AöR [BayernLB] und LfA Förderbank Bayern) wollen die Fragesteller im Hinblick auf Geldwäschethemen Folgendes wissen:
„6. Zahl der Hinweise auf Geldwäsche 6.1 Wie viele Hinweise auf Geldwäsche wurden in jeder der in Frage 2.1 abgefragten Banken im letzten Monat und im letzten Jahr, für das Daten zur Verfügung stehen, identifiziert (bitte lückenlos offenlegen)? 6.2 Wie viele Hinweise auf Geldwäsche wurden in jeder der in Frage 2.2 abgefragten Banken im letzten Monat und im letzten Jahr, für das Daten zur Verfügung stehen, identifiziert (bitte lückenlos offenlegen)? 6.3 Wie viele Hinweise auf Geldwäsche wurden in jeder der in Frage 2.3 abgefragten Banken im letzten Monat und im letzten Jahr, für das Daten zur Verfügung stehen, identifiziert (bitte lückenlos offenlegen)? 7. Folgen nach den Hinweisen auf Geldwäsche 7.1 Wie differenzieren sich die Folgen aus, die nach den in Frage 6.1 abgefragten Hinweisen wegen Geldwäsche eingeleitet wurden (bitte alle einleitbaren Folgen, z.B. Kontosperrung, Strafanzeige etc. offenlegen und jeder die eingetretenen Fallzahlen für vorhandene Zeiträume zuordnen und bei Kontosperrung bitte in automatisierte Kontosperrung und durch Personen beauftragte Kontosperrung unterscheiden)? 7.2 Wie differenzieren sich die Folgen aus, die nach den in Frage 6.2 abgefragten Hinweisen wegen Geldwäsche eingeleitet wurden (bitte alle einleitbaren Folgen, z.B. Kontosperrung, Strafanzeige etc. offenlegen und jeder die eingetretenen Fallzahlen für vorhandene Zeiträume zuordnen und bei Kontosperrung bitte in automatisierte Kontosperrung und durch Personen beauftragte Kontosperrung unterscheiden)? 7.3 Wie differenzieren sich die Folgen aus, die nach den in Frage 6.3 abgefragten Hinweisen wegen Geldwäsche eingeleitet wurden (bitte alle einleitbaren Folgen, z.B. Kontosperrung, Strafanzeige etc. offenlegen und jeder die eingetretenen Fallzahlen für vorhandene Zeiträume zuordnen und bei Kontosperrung bitte in automatisierte Kontosperrung und durch Personen beauftragte Kontosperrung unterscheiden)?“
Das zuständige Ministerium hat die Fragen so verstanden, dass nach Hinweisen auf Geldwäsche sowie deren Folgen gefragt wird, die mithilfe der im Fragenkomplex 2 genannten Algorithmen („2.1 In welcher bzw. welchem der in Frage 1 abgefragten Banken/Geldinstitute werden für die Überwachung von Bankkonten Algorithmen, insbesondere „Künstliche Intelligenz“, eingesetzt (...)? 2.2 In welcher bzw. welchem der in Frage 1 abgefragten Banken/Geldinstitute werden für die Überwachung von Handlungen von Bankkunden Algorithmen, insbesondere „Künstliche Intelligenz“, eingesetzt (...)? 2.3 In welcher bzw. welchem der in Frage 1 abgefragten Banken/Geldinstitute werden Algorithmen, insbesondere „Künstliche Intelligenz“, eingesetzt, die in Frage 2.1 und/oder 2.2 noch nicht abgefragt worden sind (...)?“) ermittelt wurden: „Hinsichtlich der BayernLB und der LfA wird Fehlanzeige gemeldet.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
