aus wistra 12/2025
Mit einem Beschluss ihrer Herbstkonferenz bittet die JuMiKo das BMJV, zu prüfen, ob beim strafrechtlichen Schutz vor Identitätsmissbrauch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, und ggf. einen Gesetzentwurf vorzulegen. Im Zeitalter digitaler Kommunikation und sog. sozialer Medien hätten Fälle von Identitätsmissbrauch erheblich an Bedeutung gewonnen und könnten für die Betroffenen gravierende Konsequenzen haben. Es gebe zwar vielfältige Regelungen, nach denen der Identitätsmissbrauch im Einzelfall strafbar sein könne. Angesichts der wachsenden Bedeutung der Interaktion im digitalen Raum und den hieraus resultierenden Gefahren für einen Missbrauch von Identitätsdaten sei es aber angezeigt, das geltende Strafrecht auf den Prüfstand zu stellen.
Bereits 2023 hatte die Europäische Kommission eine Studie zum Identitätsdiebstahl vorgelegt (Europäische Kommission, Study on online identity theft and identity-related crime, 2023), die zu einem besseren Verständnis des Phänomens beitragen sollte und eine Bestandsaufnahme der gesetzlichen und sonstigen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Identitätsdiebstahl enthält. Die Studie gibt Empfehlungen zum Opferschutz, zur Prävention sowie zu Ermittlung und Strafverfolgung bei Identitätsdiebstahl (S. 94 ff.). Ein gesetzgeberisches Tätigwerden empfiehlt sie nicht.
Oberstaatsanwalt beim BGH (Referatsleiter im BMJV) Markus Busch LL.M. (Columbia University), Berlin
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