aus wistra 8/2025
Bundestag: Geldwäsche
Im Bundestag wurde gefragt, wann das EU‑weite Vermögensregister bei der EU‑Behörde zur Geldwäschebekämpfung (Anti-Money Laundering Authority, kurz: AMLA) eingeführt wird, und wie viele deutsche Bürger von der Meldepflicht nach Kenntnis und Schätzung der Bundesregierung davon betroffen wären.
Die zuständige Parlamentarische Staatssekretärin teilt hierzu mit, dass die Einführung eines EU‑weiten Vermögensregisters zur Geldwäschebekämpfung weder im EU‑Recht noch im deutschen Recht vorgesehen ist. Insbesondere sähen die Verordnung 2024/1620 vom 31.5.2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010 und (EU) Nr. 1095/2010 (AMLA-Verordnung), die Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.5.2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (EU‑Geldwäscheverordnung) und die Richtlinie (EU) 2024/1640 vom 31.5.2024 über die von den Mitgliedstaaten einzurichtenden Mechanismen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/849 (6. EU‑Geldwäscherichtlinie) kein solches Register vor (BT-Drucks. 21/512).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin