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Bundestag: Cum/Cum

aus wistra 6/2025

Zu der Frage, wie viele Cum/Cum-Verdachtsfälle nach Kenntnis der Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen derzeit in Bearbeitung oder abgeschlossen und in welchem Umfang Cum/Cum-Tatbeute bisher bestandskräftig zurückgefordert worden sind, weist die zuständige Staatsministerin darauf hin, dass auf Grundlage der letzten Abfrage zu den aufgegriffenen Cum/Cum-Verdachtsfällen zum 31.12.2023 bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern sich allein beim Bundeszentralamt für Steuern sechs Verdachtsfälle mit einem Volumen von 46,5 Mio. EUR in laufender Bearbeitung befinden (BT-Drucks. 20/14639).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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