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Bundestag: Schäden durch Steuerhinterziehung

aus wistra 3/2025

Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung sei – so die Bundesregierung – „ein wichtiges Anliegen“ (BT-Drucks. 20/13523). Nur eine gleichmäßige Besteuerung in ausnahmslos allen Bereichen führe zu Steuergerechtigkeit und schaffe Akzeptanz. Da Steuerhinterziehung im Verborgenen stattfindet, könne der dadurch verursachte Schaden nicht anhand valider Daten geschätzt werden.

Sowohl der Vollzug der Steuergesetze als auch die Verfolgung von (Steuer-)Straftaten lägen in der Zuständigkeit der Länder. Derzeit werde an der technischen Anbindung für eine Erweiterung des digitalen Abrufs von Daten aus polizeilichen Datenbanken zur Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten von Steuerfahndungsstellen gearbeitet. Zudem stehe die Bundesregierung im kontinuierlichen Austausch mit den obersten Finanzbehörden der Länder, um bei Bedarf Maßnahmen zur Stärkung der Bekämpfung der Steuerhinterziehung ergreifen zu können.

Eine jährlich von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie würde die Mehrwertsteuerlücke in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union untersuchen, d.h. die Differenz zwischen dem potentiellen Mehrwertsteueraufkommen, errechnet auf Basis der gesamtvolkswirtschaftlichen Aktivität, und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen. Die Mehrwertsteuerlücke erfasse Entwicklungen beim Umsatzsteuerbetrug, werde beispielsweise aber auch durch Insolvenzen, Verwaltungsineffizienzen und legale Steuergestaltungen beeinflusst. Die Studie zeige, dass die Mehrwertsteuerlücke in Deutschland zwischen 2017 und 2021 um 6,5 Prozentpunkte gesunken ist. Mit einem Wert von 2,8 Prozent habe sie im Jahr 2021 ein Allzeittief erreicht.

Hingewiesen wird im Rahmen dieses parlamentarischen Vorgangs ferner auf eine Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung und Steuerumgehung beim Bundeszentralamt für Steuern. Die seit März 2020 bestehende Sondereinheit sei in zwei übergeordnete Fachbereiche unterteilt, die Gruppe „Internationaler Informationsaustausch“ sowie die Gruppe „Kapitalmarkt“.

Innerhalb der Gruppe „Internationaler Informationsaustausch“ sind fünf Referate organisiert, die sich inhaltlich mit den folgenden Themen beschäftigen:

  • Internationale Amtshilfe im Bereich der Steuern (Ersuchen und Spontanauskünfte) ohne Umsatzsteuer und automatischen Informationsaustausch und in Beitreibungsangelegenheiten sowie Zustellungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Verwaltungszustellungsgesetzes – Referat St I A 1
  • Internationaler Automatischer Informationsaustausch – Referat St I A 2
  • Auswertung der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC 6 AW I) (Austausch von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen) („CobrA“) – Referat St I A 3
  • Auswertung der grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC 6 AW II)/Zentrale Anlaufstelle für ausländische Investorinnen/Investoren – Referat St I A 4
  • Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA) – Referat St I A 5.

Die Gruppe „Kapitalmarkt“ besteht aus fünf Referaten, die sich der Bearbeitung der nachfolgenden Themen widmen:

  • Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer, Investmentsteuer – Referat St I B 1
  • Zentrale Bußgeld- und Strafsachenstelle (Bustra) – Referat St I B 2
  • Entlastung Kapitalertragsteuer (Ausland) nach den §§ 50c, 50d EStG – Referat St I B 3
  • Cum/Ex-Gestaltungen, Entlastung gebietsfremder Körperschaften nach § 32 Abs. 5 KStG und unionsrechtlichen Erstattungsansprüchen – Referat St I B 4
  • Abzugsteuern gemäß den §§ 50, 50a EStG (Lizenzen, Künstler, Sportler, Aufsichtsräte) und Entlastung Abzugsteuern nach den §§ 50c, 50d EStG, Abzugsteuern nach § 10 des Steueroasenabwehrgesetzes – St I B 5

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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