aus wistra 1/2025
Im Abgeordnetenhaus von Berlin wurde der Verfassungsschutzbericht 2023 vorgelegt (Drs. 19/1916). Der Vorgang hat auch wirtschaftsstrafrechtliche Bezüge. So betrifft etwa der Abschnitt 6 „Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz“. In den Kernpunkten zu den Entwicklungen 2023 heißt es:
- Das Bedrohungspotential durch russische Nachrichtendienste bleibt unverändert hoch.
- Berlin ist auch für andere Nachrichtendienste von großem Interesse. Die operativen Schwerpunkte der Dienste reichen von der politischen Ausforschung über die Beschaffung wirtschaftlicher und technologischer Informationen bis zur Überwachung oppositioneller Organisationen aus den Herkunftsländern.
- Der Berliner Wirtschaftsschutz sensibilisiert Wirtschaftsunternehmen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie die Berliner Verwaltung bezüglich der Erscheinungsformen und Gefahren von Spionage und Einflussnahme.
Die Spionageabwehr der Verfassungsschutzbehörden hat den Auftrag, Informationen über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten fremder Mächte zu sammeln. Dabei geht es neben der Aufklärung aktueller Spionagefälle auch darum, die Methoden, Zielrichtungen und Strukturen in der Bundesrepublik Deutschland aktiver ausländischer Nachrichtendienste zu erkennen. Ausländische Nachrichtendienste arbeiten – so wird weiter ausgeführt – offen und verdeckt; sie setzten für ihre Tätigkeit technische Mittel und menschliche Quellen ein. Die Instrumente nachrichtendienstlicher Operationen würden von subtiler Einflussnahme und Desinformation, über offene und verdeckte Informationsbeschaffung oder Cyberattacken oder robusteren Methoden bis hin zu Tötungsoperationen reichen. Mit dem Ausbau moderner Informationstechnologien hätten sich auch die Möglichkeiten der Spionage verändert. Cyberspionage und Cyberangriffe seien zu einem Standardwerkzeug der Nachrichtendienste geworden, welches kontinuierlich fortentwickelt wird.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin