Logo C.F. Müller
Bundestag: Mindestlohnbetrug

aus wistra 11/2024

Der Bundestag hat sich auch mit Fragen der Mindestlohnkontrolle beschäftigt (BT-Drucks. 20/12347). Zur Anzahl der in den Jahren 2023, 2022 und 2021 durch die FKS wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz festgesetzten Bußgeldbescheide und Verwarnungen mit Verwarnungsgeld sind dem Vorgang verschiedene Anlagen beigefügt. Im Jahr 2023 wurden hiernach durch die FKS wegen aller Tatbestände Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge i.H.v. insgesamt 96.075.167 € festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS betrug im genannten Zeitraum 30.524.379 €. Diese Ergebnisse sind Resultat abgeschlossener Ermittlungsverfahren und stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit durchgeführten Prüfungen der FKS.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite