Logo C.F. Müller
Bundestag: FKS in den einzelnen Bundesländern

aus wistra 11/2024

Der Bundestag hat sich mit der Arbeitsweise der FKS in Nordrhein-Westfalen (NRW) beschäftigt (BT-Drucks. 20/12340). Im Jahr 2023 wurden durch die FKS in NRW wegen aller Tatbestände Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge i.H.v. insgesamt 11.219.542 € festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS betrug im genannten Zeitraum 6.156.880 €. Diese Ergebnisse sind Resultat abgeschlossener Ermittlungsverfahren und stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit durchgeführten Prüfungen der FKS. Detailreicher aufgeschlüsselt werden die Zahlenwerte in zahlreichen Anlagen zu o.a. Drucksache. Ansonsten:

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

zurück zur vorherigen Seite