aus wistra 11/2024
Der Bundestag hat sich mit der Arbeitsweise der FKS in Nordrhein-Westfalen (NRW) beschäftigt (BT-Drucks. 20/12340). Im Jahr 2023 wurden durch die FKS in NRW wegen aller Tatbestände Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungs- und Verfallbeträge i.H.v. insgesamt 11.219.542 € festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS betrug im genannten Zeitraum 6.156.880 €. Diese Ergebnisse sind Resultat abgeschlossener Ermittlungsverfahren und stehen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit durchgeführten Prüfungen der FKS. Detailreicher aufgeschlüsselt werden die Zahlenwerte in zahlreichen Anlagen zu o.a. Drucksache. Ansonsten:
- Schleswig-Holstein: BT-Drucks. 20/12328
- Baden-Württemberg: BT-Drucks. 20/12329
- Bayern: BT-Drucks. 20/12330
- Berlin: BT-Drucks. 20/12332
- Sachsen-Anhalt: BT-Drucks. 20/12334
- Sachsen: BT-Drucks. 20/12335
- Rheinland-Pfalz: BT-Drucks. 20/12341
- Mecklenburg-Vorpommern: BT-Drucks. 20/12342
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin