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Berlin: Sichergestellte Immobilien und Gemeinwohl

aus wistra 8/2024

Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde danach gefragt, ob in Strafverfahren sichergestellte „Immobilien der organisierten Kriminalität“ für das Gemeinwohl genutzt werden (Drs. 19/18518). Stichwort: „77-Immobilien“ (vgl. etwa Plenarprotokoll 18/27 v. 21.2.2019). Dies scheint ausweislich der Antwort der Senatsverwaltung für Justiz bislang nicht der Fall zu sein.

Es gibt in der Stellungnahme der Senatsverwaltung allerdings – leider – auch keinen Hinweis, warum seitens der Staatsanwaltschaft in den entsprechenden Verfahren ausweislich einer Aussage des ermittelnden Staatsanwalts gegenüber der 2. Großen Strafkammer des LG Berlin I (502 KLs 7/21) ein „Deal“ mit einem großen deutschen Nachrichtenmagazin geschlossen worden ist, der auf eine aktive Teilhabe einzelner Journalisten an den Ermittlungsinhalten und -maßnahmen ausgerichtet gewesen sein soll. Ermittlungsverfahren in diesem Zusammenhang wurden eingeleitet (247 UJs 1/24 – 5/24).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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