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Bundestag: Finanzkriminalität und Geldwäsche

aus wistra 8/2024

Deutschland soll – so behaupten Fragesteller im Bundestag (BT-Drucks. 20/10804) – international dafür bekannt sein, anfällig für das Ein- und Durchschleusen krimineller Gelder zu sein. Durch diese Anfälligkeit komme es zu vielfältigen Risiken für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Zusammenleben – beispielsweise, weil Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehungen oder Proliferationsfinanzierung nicht effektiv genug verhindert werden können. Im Rahmen der Länderprüfung Deutschlands durch die Financial Action Task Force (FATF) habe auch der internationale „Standardsetzer“ für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung deutliche Kritik an der Bekämpfung der Finanzkriminalität in Deutschland geübt und diese Kritik mit der Benennung struktureller Mängel untermauert (FATF 2022, Germany Mutual Evaluation Report [MER]). Hierzu zählten insbesondere – so wird weiter ausgeführt -

  • die der Strafverfolgung von Geldwäschetaten hinderliche Fokussierung auf Vortaten,
  • die ineffektive Geldwäscheaufsicht im Nicht-Finanzsektor und die damit einhergehende Passivität der geldwäscherechtlich Verpflichteten,
  • die defizitäre Verhinderung von Geldwäsche unter Verwendung juristischer Personen,
  • das Fehlen von zeitgemäßen und auf die Bedürfnisse der Strafverfolgungsbehörden abgestimmten Verfahren und Methoden zur Analyse von verdächtigen Finanztransaktionen bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).

Im Rahmen ihrer Antwort weist die Bundesregierung auf verschiedene Punkte hin. So habe etwa die FATF Deutschlands System gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung umfassend geprüft. Im Gegensatz zur vergangenen Prüfrunde sei nicht nur die Umsetzung der FATF-Standards ins geltende Recht (Technical Compliance – TC) untersucht worden, sondern auch, inwieweit diese Regelungen in der Praxis effektiv angewandt werden (Effectiveness). Bei der Übereinstimmung des Rechtsrahmens mit den FATF-Standards (Technical Compliance – TC) habe Deutschland gute Ergebnisse erzielt.

Bei Fragen wie:

  • Wie viele Strafverfahren wurden in Deutschland im Bereich Geldwäsche jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 geführt, wie viele Verurteilungen gab es jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 wegen Geldwäsche nach § 261 des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?  
  • Wie viele Strafverfahren wurden in Deutschland im Bereich Terrorismusfinanzierung jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 geführt, wie viele Verurteilungen gab es jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 wegen Terrorismusfinanzierung nach § 89c des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?  
  • Bei wie vielen der in Deutschland jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 geführten Strafverfahren kam es zu einer selbständigen Einziehung nach § 76a des Strafgesetzbuches, und in welcher Höhe wurden dabei jeweils Vermögensgegenstände eingezogen (bitte jeweils getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
  • Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland im Bereich der Organisierten Kriminalität geführten Verfahren (OK-Verfahren) wurden im Kriminalitätsbereich Geldwäsche geführt (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowohl die absoluten Zahlen der OK-Verfahren sowie derjenigen OK-Verfahren im Kriminalitätsbereich Geldwäsche und deren relativen Anteil an den insgesamt erhobenen OK-Verfahren angeben)?
  • Wie viele der jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren standen im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten (bitte jeweils getrennt nach Jahren sowohl die absoluten Zahlen der OK-Verfahren mit Geldwäscheaktivitäten und deren relativen Anteil an den insgesamt erhobenen OK-Verfahren angeben)?
  • Wie verteilen sich die jeweils in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und bislang im Jahr 2024 in Deutschland geführten OK-Verfahren im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten jeweils auf die verschiedenen Gruppen von Tatverdächtigen (bitte jeweils getrennt nach Jahren und Gruppen von Tatverdächtigen aufschlüsseln)?

verweist die Bundesregierung auf die Zuständigkeit der Länder (BT-Drucks. 20/11496).

Zahlreiche Fragen werden nur unter Hinweis auf „VS – nur für den Dienstgebrauch“ beantwortet:

„Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder mindestens nachteilig sein. Entsprechend den internationalen Standards der FATF und den europarechtlichen Vorgaben arbeitet die FIU im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse fachlich unabhängig. Insbesondere die Arbeitsabläufe und Analyseschritte der operativen Analyse und die dabei erlangten Erkenntnisse unterliegen strengen Geheimschutzregelungen. Ein Bekanntwerden der internen Arbeitsweise, der Leistungsfähigkeit der FIU und der Modalitäten der vertraulichen Zusammenarbeit mit ihren Partnerbehörden und deren Methoden würde Ermittlungserfolge im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche, der Terrorismusfinanzierung und der Sanktionsumgehung gefährden. Dies kann für die wirksame Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der betroffenen Behörde und somit für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland mindestens nachteilig sein. Die erbetenen Angaben werden daher als ‚VS – Nur für den Dienstgebrauch‘ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.“

Mitgeteilt werden darüber hinaus Zahlen zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren, Grenzaufgriffen nach den ZollVG oder Verdachtsmeldungen durch verpflichtete Personen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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