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Hamburg: Illegales Glücksspiel

aus wistra 7/2024

In der Hamburger Bürgerschaft wurde nach Ermittlungsverfahren zum Vorwurf des illegalen Glücksspiels gefragt. Der Senat teilt in diesem Zusammenhang u.a. mit, dass keine Statistiken zu sog. Verbundeinsätzen bei der Polizei geführt werden. Im Rahmen einer händischen Auszählung habe ermittelt werden können, dass die Polizei im Jahr 2022 an 23 Verbundeinsätzen und einer Durchsuchung beteiligt war; im Jahre 2023 seien es 47 Verbundeinsätze und sechs Durchsuchungen gewesen (Stand: 12.12.2023). Dabei seien 271 Glückspielautomaten und 22 Steuereinheiten sichergestellt worden. Im Vorgangsverwaltungs- und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA der Staatsanwaltschaft werde ebenfalls nicht erfasst, ob in einem Verfahren eine Durchsuchung oder ein sog. Verbundeinsatz stattgefunden hat und ob anschließend eine Sicherstellung oder Beschlagnahme von Glückspielautomaten sowie weitere Durchsuchungsmaßnahmen stattgefunden haben. Auch werde in MESTA nicht zuverlässig erfasst, ob es sich bei einem Asservat um einen Glücksspielautomaten handelt (Drs. 22/13805).

Die Polizei in Hamburg erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles in der PKS erfolge – so wird weiter ausgeführt – mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Der Zeitraum für die notwendigen Ermittlungen sei von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Straftaten gem. § 284 StGB (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) werden in der PKS unter dem Straftatenschlüssel 661010 erfasst.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


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