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Bayern: Steuerstrafrecht

aus wistra 7/2024

Das bayerische Finanzministerium weist darauf hin, dass die Finanzämter des Landes keine statistischen Aufzeichnungen darüber führen, wie viele Verfahren von der Steuerfahndung an die Staatsanwaltschaft München II übergeben worden sind. Auf Grundlage einer Auskunft der Staatsanwaltschaft München II konnten allerdings die aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Verfahrenszahlen mitgeteilt werden:
 

Jahr

Steuerstrafverfahren

Strafbefehle BuStra

Gesamt

2018

86

193

279

2019

111

141

252

2020

96

195

291

2021

68

247

315

2022

63

104

167

2023 (18.12.)

67

197

264

 

Die entsprechenden Vorgänge wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft München II dort mit den vorhandenen Recherchemöglichkeiten festgestellt. Dabei sei insbesondere auf die zur Verfügung stehenden Suchfunktionen im Fachverfahren web.sta – das in Bayern und in acht weiteren Bundesländern bei den Staatsanwaltschaften verwendet wird – zurückgegriffen worden. In der Tabelle werden in der zweiten Spalte sämtliche Verfahren der Staatsanwaltschaft München II mit einem Sachgebietsschlüssel für Steuerstrafsachen aufgeführt, die im Fachverfahren für den Zeitraum 1.1.2018 bis 18.12.2023 festgestellt wurden und bei denen als Herkunftsbehörde ein Finanzamt eingetragen ist. Eine Unterscheidung danach, ob die Vorlage durch die Steuerfahndungsstelle oder durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Finanzamts erfolgt ist, fand bei den Eintragungen im Fachverfahren nicht statt. Nicht erfasst sind die sonstigen Steuerstrafverfahren, die z.B. von anderen Behörden wie dem Hauptzollamt oder den Familienkassen vorgelegt wurden. In der dritten Spalte der Tabelle sind die Strafbefehlsanträge der Bußgeld- und Strafsachenstellen (BuStra) erfasst, bei denen das Finanzamt gem. § 386 Abs. 2 AO die Ermittlungen selbstständig führte. Die Staatsanwaltschaft prüfe insoweit (nur) auf Plausibilität und vertrete im Falle des Einspruchs die Sache in der Hauptverhandlung bei Gericht (Drs. 19/324).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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