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Steuerstrafrecht in Hamburg

aus wistra 2/2024

Im Jahre 2022 gab es in Hamburg 1.672 Steuerfahndungsprüfungen (1.1.2023 – 30.5.2023: 1.225). Hierbei soll ein Mehrergebnis von 31.544.814 EUR festgestellt worden sein (Drs. 22/13145). Im Übrigen bietet sich in Hamburg folgendes steuerstrafrechtliche Bild:

 

2022

1.1. – 30.6.2023

Steuerstrafverfahren

751

359

Strafbefehle

127

64

Urteile

27

37

Haftstrafen in Jahren

13,25

6,33

Einstellungen nach § 398a AO

16

7

 

Die Bearbeitung von Verfahren, in denen gem. § 398a AO von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen werden soll, erfolgt in Hamburg ausschließlich durch die Staatsanwaltschaft.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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