Aus wistra 1/2024
In der Hamburger Bürgerschaft wurde die Tätigkeit des Zolls im Rahmen sog. Verbundeinsätze thematisiert. Der Senat weist in diesem Zusammenhang u.a. darauf hin, dass die „Kontrolleinheit Verkehrswege“ des Hauptzollamts Hamburg bei einem am 22.8.2023 stattgefundenen Verbundeinsatz mit dem Jugendschutz der Polizei in der Region Harburg im Rahmen ihrer originären Aufgabenwahrnehmung in einer Shisha-Bar im Bezirk Harburg 177,24 kg (netto) Wasserpfeifentabak in Gebinden, die größer als 25 g sind, festgestellt hat. Diesbezüglich liege ein Verstoß gegen die Regelung zur Einführung einer Packungshöchstmenge (25 g) für Wasserpfeifentabak vor. Des Weiteren seien bei der Kontrolle 49 kg (netto) unversteuerter Wasserpfeifentabak aufgefunden worden. Insgesamt wurden 226,24 kg Wasserpfeifentabak sichergestellt. Nach Aufzeichnungen des für diese Einsätze innerhalb des Bezirksamtes Harburg federführenden Fachamtes seien 27 Einsätze im Jahr 2022 und 23 Einsätze im Jahr 2023 (bis zum 25.8.2023) im Verbund mit anderen Dienststellen durchgeführt worden.
An den als „Verbundeinsätze“ durchgeführten Kontrollen sind in der Regel Mitarbeiter des Bezirksamtes (Fachämter Management des öffentlichen Raums [MR]; Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt [WBZ]; Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt [VS]) sowie der Polizei (Jugendschutz), und das Landeskriminalamt und je nach Art der zu kontrollierenden Objekte und dazu bestehenden Erkenntnissen sowie Verfügbarkeit außerdem Mitarbeiter des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz, der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg beteiligt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin