Aus wistra 10/2023
Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Bundestages hat die von der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drucks. 20/6420) beantragte Einsetzung des zweiten Untersuchungsausschusses der 20. Legislaturperiode abgelehnt. Für den Antrag der Union, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Cum-Ex-Steueraffäre der Hamburger Warburg Bank und zur Rolle des damaligen Ersten Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz einzusetzen, stimmten laut Beschlussempfehlung des Ausschusses (BT-Drucks. 20/7572) die Fraktionen CDU/CSU, AfD und Die Linke. Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP lehnten den Antrag ab (https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-956820).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin