Aus wistra 9/2023
Ende Mai 2023 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Hamburg insgesamt 1.373 offene Ermittlungsverfahren. Detaillierte Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden (Drs. 22/12060):
Jahr der Einleitung |
Anzahl offener Verfahren |
Unbekannt |
69 |
2014 |
1 |
2015 |
2 |
2016 |
1 |
2017 |
1 |
2018 |
3 |
2019 |
16 |
2020 |
33 |
2021 |
148 |
2022 |
527 |
2023 |
571 |
Bei der Strafsachen- und Bußgeldstelle des Hauptzollamtes Hamburg werden aktuell neben den o.a. Strafverfahren noch 437 Bußgeldverfahren bearbeitet, in denen die Verfahrensentscheidung oder steuerliche Abwicklung noch aussteht.
Der Zollverwaltungszielekatalog für die Jahre 2023 bis 2025 hat bundesweite Gültigkeit für alle Hauptzollämter der Zollverwaltung. Danach ist es das strategische Ziel der FKS der Zollverwaltung, durch eine risikoorientierte Wahrnehmung der Prüfungstätigkeiten die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung weiter zu intensivieren und dadurch stärker zur Sicherung der Sozialsysteme und Steuereinnahmen beizutragen. Besondere Schwerpunkte liegen dabei auf der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität sowie organisierten Formen der Schwarzarbeit, der effizienten und wirkungsvollen Durchsetzung des Mindestlohns sowie einer Stärkung der Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Behörden und Stellen. Auf quantitative Prüfungsvorgaben im operativen Controlling der FKS wurde dabei auskunftsgemäß verzichtet. Durch die Entwicklungen im Bereich des Risikomanagements entstünden auch Steuerungsmöglichkeiten jenseits rein quantitativer Vorgaben. So sei beabsichtigt, die Prüfungen in identifizierten Risiko-Branchen und -Betrieben intensiver und umfassender durchzuführen und somit die Wirksamkeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung weiter zu erhöhen. Unabhängig vom Wegfall der quantitativen Prüfungsvorgaben bleibe der Prüfauftrag der FKS aus § 2 SchwarzArbG unverändert bestehen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin