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Kampf gegen Geldwäsche in NRW

Aus wistra 8/2023

In den Landtag von NRW ist ein Antrag eingebracht worden, der darauf abzielt, stärker gegen Geldwäschehandlungen vorzugehen (Drs. 18/4562). Zum Hintergrund der Initiative wird festgehalten, dass Organisierte Kriminalität in Form von Drogenhandel, illegalem Glücksspiel oder Waffenhandel bei Straftätern zu „schmutzigem Geld“ führe. Der Vorgang, diese illegal erwirtschafteten Gelder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzubringen, werde Geldwäsche genannt. Hierzu würden Gelder beispielsweise durch undurchsichtige Firmenstrukturen geschleust. Der Polizeilichen Kriminalstatistik 2022 für NRW sei nahezu eine Verdopplung der Fälle von Geldwäsche auf rund 6.600 Fälle gegenüber dem Vorjahr zu entnehmen. Dies bedeute jedoch nicht, dass dieses Phänomen tatsächlich sprunghaft angestiegen ist, sondern vielmehr, dass es den Ermittlungsbehörden möglich war, deutlich mehr Fälle als zuvor ans Tageslicht zu bringen. NRW habe sich in den letzten Jahrzehnten unabhängig von der jeweils amtierenden Landesregierung als bundesweiter Vorreiter im Kampf gegen Steuerkriminalität und Geldwäsche positioniert. Auf dieser Position könne sich das Land jedoch nicht ausruhen – immer neue Herausforderungen verlangten eine ständige Anpassung und Weiterentwicklung der Strukturen und Strategien, um Geldwäsche gezielt zu erschweren und zu verhindern. Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Geldwäsche sei die Gründung der ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus im Jahr 2018. Die gemeinsame Einheit aus den Ressorts Finanzen, Inneres und Justiz unter dem Dach des Landeskriminalamts habe sich in kürzester Zeit als bundesweit vorbildlich erwiesen. Da die organisierte Kriminalität international vernetzt agiere, sei es folgerichtig gewesen, auch in NRW auf stärkere Vernetzung zu setzen, um diese zu bekämpfen. Einen weiteren Schritt zur Bündelung von Kompetenzen gehe die Landesregierung aktuell mit der Gründung einer Landesbehörde zur Bekämpfung großer Fälle von Steuerkriminalität sowie zur Mitwirkung bei der Geldwäschebekämpfung. In dieser Landesbehörde solle sich ein eigenes Aufgabengebiet der Geldwäsche widmen und als zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle agieren. Durch diesen Schritt würden landesweit die Kräfte auf Seiten der Steuerverwaltung gebündelt und effizient eingesetzt werden.

Der Landtag soll feststellen:

  • Die Arbeit der nordrhein-westfälischen ressortübergreifenden Task Force zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus findet bundesweit Beachtung und gilt als wegweisend. Der Erfolg beruht auf einer engen Zusammenarbeit ursprünglich weitestgehend getrennt agierender Akteure. Dieser Weg ist weiter zu verfolgen und zu intensivieren.
  • Das Vorhaben des Ministeriums der Finanzen, in der zu gründenden Landesbehörde einen eigenen Aufgabenbereich für das Thema Geldwäsche einzurichten und neben den vorhandenen sowie geplanten Möglichkeiten eine zentrale Anlauf- und Ansprechstelle für Externe einzurichten, ist zu begrüßen. Das ist ein richtiger Schritt, um Hemmnisse zwischen Finanzverwaltung, Zoll, BKA und sonstigen mit der Geldwäschethematik befassten Behörden abzubauen. Die in diesem Zusammenhang geplante Vernetzung der Themen Geldwäsche und Umsatzsteuerhinterziehung wird dazu beitragen, Finanzkriminalität effektiver zu bekämpfen.
  • In den vergangenen Jahren haben sich erhebliche Veränderungen im Bereich des europäischen Rechts zur Bekämpfung von Geldwäsche ergeben. Die zum Teil notwendige Anpassung regional geprägter Strukturen ist noch nicht in Gänze erfolgt.
  • Im Rahmen weitreichender Reformen im Bereich der Geldwäschebekämpfung wird auf Bundesebene die Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität vorangetrieben. Es ist zu begrüßen, dass der Bund Nordrhein-Westfalen eingeladen hat, seine Expertise im Rahmen des Projekts zur Errichtung einer Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität als Mitglied des Lenkungsausschusses einzubringen.

Der Landtag soll die Landesregierung beauftragen, aus vorhandenen Mitteln,

  • im Land vorhandene Strukturen der Aufsicht im Nichtfinanzsektor zu überprüfen und noch effektiver aufzustellen,
  • Aufsichtsstellen im Nichtfinanzsektor noch stärker miteinander zu vernetzen, feste Kooperationsformen zu schaffen und Synergien herzustellen und zu nutzen,
  • die in der Abgabenordnung für die Finanzverwaltung vorgesehenen Rechtsgrundlagen für eine aktive Verknüpfung von Geldwäschebekämpfung und Besteuerungsaufgaben (§§ 31b, 140 AO) konsequent umzusetzen,
  • in der zu gründenden Landesbehörde die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Geldwäscheverdachtsmeldungen im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit optimal zur Aufdeckung und Verfolgung von Steuerhinterziehung nutzbar gemacht werden,
  • sich auf Bundesebene für eine gesetzliche Rückmeldeverpflichtung der Financial Intelligence Unit (FIU) gegenüber der meldenden Institution einzusetzen, um insbesondere die Qualität der Geldwäscheverdachtsmeldungen zu erhöhen,
  • zur Stärkung der Geldwäscheprävention die Berufsaufsicht von Notaren auf mögliche Verbesserungen zu überprüfen und die Berufsaufsicht von Immobilienmaklern, steuerberatenden und ähnlichen Berufen zu reformieren,
  • einen verstärkten Fokus der Strafverfolgungsbehörden auf Geldwäscheaspekte im Kontext von Untergrundbankensystemen wie dem sog. Hawala-Banking sowie der Finanzverwaltung auf die digitale Überwachung und Mustererkennung von Kryptowährungen und andere intransparente Zahlungsverfahren zu legen,
  • Unternehmen, bei denen wirtschaftliche Eigentümerinnen und Eigentümer nicht ermittelt werden können, von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen,
  • sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Definition unklarer wirtschaftlicher Eigentümer im Geldwäschegesetz anzupassen ist; die derzeitige individuelle Mindestanteilsschwelle von 25 Prozent soll hierbei abgesenkt werden,
  • mit dem Ziel einer Risikoprüfung von Eigentümerstrukturen ohne hinreichende Transparenz bzgl. der wirtschaftlichen Eigentümer auf Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Sanktionsdurchsetzung Datensysteme aufzubauen, etwa für den Bereich digitaler Grundbuchdaten, die es ermöglichen, automatisiert Grundstücke einem Eigentümer zuzuordnen und umgekehrt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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