Aus wistra 7/2023
Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind ausweislich einer Darstellung der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/6734) bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt. Das BZSt habe dem Bundesministerium der Finanzen inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Den Informationen über diese 24 Steuergestaltungsmodelle würden insgesamt 4.268 einzelne Mitteilungen zugrunde liegen.
In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es:
„In den letzten Jahren sind die Steuerbehörden weltweit zunehmend besorgt über das Problem der Steuervermeidung und aggressiven Steuerplanung. Als Reaktion auf diese Besorgnis führte die Europäische Union (EU) 2011 die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC-RL) ein, um die Transparenz und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Bereich der Besteuerung zu fördern. Mit der sechsten Überarbeitung der Amtshilferichtlinie (DAC 6) sind ab dem 1. Juli 2020 sog. Intermediäre und steuerpflichtige Nutzer verpflichtet, Gestaltungen, die bestimmte steuerliche Auswirkungen haben, den Steuerbehörden zu melden. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union war auch Deutschland verpflichtet, DAC 6 in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung hat erhebliche Auswirkungen auf Steuerpflichtige und Intermediäre. Sie verpflichtet sie, bestimmte, gesetzlich definierte grenzüberschreitende Steuergestaltungen, zu identifizieren, zu melden und den deutschen Steuerbehörden gegenüber offenzulegen. Dabei gibt es bisher kaum aussagekräftige Informationen darüber, wie wirksam diese Maßnahme für die Bekämpfung schädlichen Steuerwettbewerbs sind. Unklar ist auch die Höhe der tatsächlichen Kosten, die für Unternehmen und Finanzverwaltung daraus entstanden sind und wie hoch der tatsächliche Mehrwert für die Bundesrepublik Deutschland ist. Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung von umfangreichen Mitteilungspflichten für rein inländische Steuergestaltungen interessiert die Fragesteller, in welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis die bereits eingeführten Mitteilungspflichten stehen. Daraus erhoffen sich die Fragesteller einerseits die auch seitens der Fraktion der FDP geforderte Evaluation der bestehenden Regelungen bei deren Einführung (Bundestagsdrucksache 19/15876, S. 52). Andererseits lassen sich daraus auch Erkenntnisse für die zukünftige Ausgestaltung von Mitteilungspflichten herleiten.“
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin