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Mecklenburg-Vorpommern: Steuerhinterziehung und Geldwäsche

Aus wistra 7/2023

Aktuelle Zahlen zur Strafverfolgungsstatistik sind auch einem parlamentarischen Vorgang im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zu entnehmen (Drs. 8/1864). Die Landesregierung merkt an, dass das größte Risiko von Steuerhinterziehung im damit verbundenen Steuerausfall und in der Beeinträchtigung der Steuergerechtigkeit gesehen wird. Der Gemeinschaft würden durch Steuerhinterziehung finanzielle Grundlagen entzogen. Die Begehensweisen von Steuerhinterziehung seien vielgestaltig und insbesondere grenzüberschreitende Sachverhalte verbunden mit unrechtmäßigen Steuergestaltungen oder Umgehen der steuerlichen Kontrollsysteme würden ein hohes Risiko von systematischen Steuerhinterziehungen bergen. Zu vermutlichen Schadenshöhen aus Steuerhinterziehung werden für Mecklenburg-Vorpommern auskunftsgemäß keine statistischen Anschreibungen geführt, so dass eine seriöse Schätzung nicht möglich sei.

Die Anzahl der durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle(n) im Finanzamt eingeleiteten Strafverfahren wegen Steuerstraftaten und gleichgestellten Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren 2010 bis 2022 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:

2010

1.194

2011

901

2012

779

2013

886

2014

782

2015

731

2016

786

2017

1.387

2018

1.142

2019

1.027

2020

956

2021

1.058

2022

901

 

Zu den im Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums für die Staatsanwaltschaften überblickten neuen Steuerstrafverfahren ergibt sich folgendes Bild:

2010

550

2011

313

2012

296

2013

258

2014

252

2015

255

2016

214

2017

342

2018

346

2019

485

2020

381

2021

332

2022

294

 

Die Strafbefehlsstatistik sieht für M-V wie folgt aus:

2010

101

2011

57

2012

77

2013

78

2014

78

2015

80

2016

69

2017

127

2018

169

2019

232

2020

154

2021

127

2022

150


Entnommen werden können dem parlamentarischen Vorgang ebenfalls Zahlen zu – wegen der summenmäßigen Zusammenfassung wenig aussagekräftigen – verhängten Freiheitsstrafen.

 

Interessant sind die Zahlen zu den Geldwäscheverdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit (FIU):

2018

4

2019

6

2020

5

2021

21

2022

20

 

Spiegelbildlich hat die FIU folgende Geldwäscheverdachtsmeldungen wegen vermeintlicher steuerstrafrechtlicher Verfehlungen erstattet:

2018

43

2019

60

2020

27

2021

14

2022

6


Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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