Aus wistra 6/2023
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat 2022 in Sachsen-Anhalt 1.815 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt (BT-Drucks. 20/5717). Die FKS setzte im Jahr 2022 in Sachsen-Anhalt Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge i.H.v. 722.413 EUR fest. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr rund 1,1 Mio. EUR betragen. Die FKS habe insgesamt sechs bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Diese seien in den Branchen Friseurhandwerk, Bauhaupt- und Baunebengewerbe, Gaststättengewerbe, Beherbergungsgewerbe, Taxi- und Mietwagengewerbe sowie in der Pflegebranche erfolgt.
Zahlen zu Bremen und Niedersachsen lassen sich BT-Drucks. 20/5716 entnehmen. Danach ist die Zahl der Arbeitgeberprüfungen von 4.652 (2021) auf 5.429 gestiegen. Die FKS habe im Jahr 2022 Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge i.H.v. rund 1,9 Mio. EUR in diesen beiden Bundesländern festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr rund 2,8 Mio. EUR in Niedersachsen und rund 429.000 EUR in Bremen betragen.
Für Bayern wird von 8.533 Arbeitgeberprüfungen berichtet (2021: 7.882). Nach BT-Drucks. 20/5715 setzte die FKS im Jahr 2022 in Bayern Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge i.H.v. rund 9 Mio. EUR fest. Auch zu weiteren Bundesländern wurden im Bundestag Daten veröffentlicht, die verschiedenen parlamentarischen Vorgängen entnommen werden können (z.B. 20/5714 [Thüringen], 20/5725 [Baden-Württemberg], 20/5724 [Mecklenburg-Vorpommern], 20/5723 [Hamburg], 20/5722 [Schleswig-Holstein], 20/5721 [Hessen]).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin