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Bundestag: Künstliche Intelligenz und Strafverfolgung

Aus wistra 5/2023

Im Bundestag wurde gefragt, welche Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) nach Kenntnis der Bundesregierung außerhalb von Feldversuchen im Rahmen der regulären Analyse und Bewertung von Verdachtsmeldungen bei der FIU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Einsatz kommen. In der Antwort der zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärin wird ausgeführt (BT-Drucks. 20/5183), dass die FIU seit Ende des Jahres 2020 die KI-Komponente „FIU-Analytics“ einsetzt, die unmittelbar in die operativen Analyseprozesse implementiert ist. Die Funktionalität und Leistungsfähigkeit der KI werde im Rahmen der weiteren IT-Fortentwicklung der FIU kontinuierlich evaluiert und ausgebaut. Weitere Anwendungen Künstlicher Intelligenz setze die FIU derzeit nicht ein.

Angesprochen wird die KI-Thematik ebenfalls in BT-Drucks. 20/5191. Die Bundesregierung führt hier zunächst auf die Frage, ob innerhalb der Strafverfolgung bereits eine KI zur Aufdeckung von Geldwäsche eingesetzt wird oder ein solcher Einsatz geplant ist, aus, dass durch die Strafverfolgungsbehörden des Bundes derzeit keine KI-Lösungen zum Einsatz kommen. Nur wenige Zeilen später heißt es dann aber, dass durch die FIU und die Strafverfolgungsbehörden der Einsatz von KI „nach den rechtlichen Vorgaben“ erfolgt. Welche Maßnahmen ergriffen werden, hänge vom jeweiligen Einsatz der KI-Lösung ab; beispielsweise könne die Anfertigung einer Datenschutzfolgenabschätzung erforderlich sein. Im BKA werde zur technischen Unterstützung der Datenauswertung ausschließlich „schwache KI“ eingesetzt. Entscheidungen über polizeiliche Maßnahmen im Rahmen von Ermittlungsverfahren träfen ausschließlich Ermittlungspersonen. KI stelle in vielen Fällen eine geeignete Vorauswahl an Daten bereit – die Bewertung der potentiell relevanten Daten obliege dann allerdings den Ermittlern.

Transparenz sei eine Herausforderung vieler fortgeschrittener KI-Verfahren und müsse unabhängig von der Beschaffungsfrage angegangen werden. Eine höhere Transparenz von KI-Lösungen könne etwa durch Förderung von Forschung zu transparenter und vertrauenswürdiger KI im Sicherheitsbereich erzielt werden. Beispielsweise beteilige sich das BKA an dem durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekt VIKING („Vertrauenswürdige KI für polizeiliche Anwendungen“), in dem rechtlich-ethische Leitlinien sowie technische Lösungen für vertrauenswürdige KI-Lösungen entwickelt werden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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