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Berlin: Beschleunigtes Verfahren

Aus wistra 4/2023

Im Berliner Abgeordnetenhaus ist nach sog. beschleunigten Verfahren nach §§ 417 ff. StPO gefragt worden. Ausweislich der bundeseinheitlichen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Straf- und Bußgeldverfahren (sog. StP/OWi-Statistik = Strafprozess und Ordnungswidrigkeiten) stellt sich die Anzahl der Anträge im Jahr 2021 bis zum zweiten Quartal 2022 wie folgt dar:

2021

I/2022

II/2022

1.088

301

244


Zu den Erledigungszahlen bietet sich folgendes Bild:
Von den im Zeitpunkt der Erledigung als beschleunigtes Verfahren anhängigen Verfahren sind mit einem Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren nach §  417 StPO eingeleitet: 1.085 (2021), 300 (I/2022), 244 (II/2022).

In den im Zeitpunkt der Erledigung als beschleunigtes Verfahren anhängigen Verfahren ist im Laufe des Zwischenverfahrens der Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren nach §  417 StPO gestellt worden: 30 (2021), 6 (I/2022), 7 (II/2022). (Drs. 19/12841)

Rechtsanwalt Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin


Verlag C.F. Müller

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